Seite 1 von 1

Terminsgebühr bei Teilanerkenntnis vor dem Gerichtstermin

Verfasst: 16.07.2012, 09:50
von Nici1990-2011
Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt:

Klageforderung: 11.000,00 EUR
Im September vergangenen Jahres hat die Beklagte ein Teilanerkenntis in Höhe von 6.500,00 EUR abgegeben. Es fand sodann im März diesen Jahres Gerichtstermin über den Rest statt.

Aus welchem Wert berechnet sich jetzt die TG und wo steht das?

Ich würde ja sagen eine TG aus den 11.000,00 EUR. Was sagt ihr?

Re: Terminsgebühr bei Teilanerkenntnis vor dem Gerichtstermi

Verfasst: 16.07.2012, 09:52
von Liesel
Wenn ein Teil-AU über die 6.500,00 Euro erlassen wurde, bekommst du die TG aus den 11.000,00 Euro.

Re: Terminsgebühr bei Teilanerkenntnis vor dem Gerichtstermi

Verfasst: 16.07.2012, 09:56
von Nici1990-2011
Danke. Da hatte ich ja recht. Mein Anwalt fragt jetzt allerdings wo das steht...und ich finde nichts so richtiges.

Er ist der Meinung die TG hätte nur aus dem Restbetrag anfallen dürfen(für den er auch zum GT gefahren ist)

Re: Terminsgebühr bei Teilanerkenntnis vor dem Gerichtstermi

Verfasst: 16.07.2012, 09:57
von Liesel
Steht in Nr. 3104 VV RVG.

Re: Terminsgebühr bei Teilanerkenntnis vor dem Gerichtstermi

Verfasst: 16.07.2012, 10:01
von gkutes
hast du ein AnerkenntnisURTEIL?
dann hast du damit schon eine TG aus dem Teil verdient. Wenn über den Rest noch verhandelt wurde, gibts dafür auch die TG
insgesamt bist du dann also bei einer TG aus dem Gesamtwert

das steht übrigens in 3104 VV RVG

Re: Terminsgebühr bei Teilanerkenntnis vor dem Gerichtstermi

Verfasst: 16.07.2012, 10:02
von Nici1990-2011
da steht doch aber nicht aus welchem Streitwert ich das ganze nehme....

Re: Terminsgebühr bei Teilanerkenntnis vor dem Gerichtstermi

Verfasst: 16.07.2012, 10:04
von Nici1990-2011
@gkutes

muss ich die beiden TG's dann mit § 15 III vergleichen?

also:
1,2 aus 6.500
1,2 aus 4.500
vgl § 15 III

?????

Re: Terminsgebühr bei Teilanerkenntnis vor dem Gerichtstermi

Verfasst: 16.07.2012, 10:16
von gkutes
nein. 15III ist nur für verschiedene Gebührensätze. Du kannst einfach die 1,2 aus 11T hernehmen