Terminsgebühr bei Teilanerkenntnis vor dem Gerichtstermin

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Nici1990-2011
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 05.10.2011, 14:50
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#1

16.07.2012, 09:50

Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt:

Klageforderung: 11.000,00 EUR
Im September vergangenen Jahres hat die Beklagte ein Teilanerkenntis in Höhe von 6.500,00 EUR abgegeben. Es fand sodann im März diesen Jahres Gerichtstermin über den Rest statt.

Aus welchem Wert berechnet sich jetzt die TG und wo steht das?

Ich würde ja sagen eine TG aus den 11.000,00 EUR. Was sagt ihr?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

16.07.2012, 09:52

Wenn ein Teil-AU über die 6.500,00 Euro erlassen wurde, bekommst du die TG aus den 11.000,00 Euro.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nici1990-2011
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 05.10.2011, 14:50
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#3

16.07.2012, 09:56

Danke. Da hatte ich ja recht. Mein Anwalt fragt jetzt allerdings wo das steht...und ich finde nichts so richtiges.

Er ist der Meinung die TG hätte nur aus dem Restbetrag anfallen dürfen(für den er auch zum GT gefahren ist)
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

16.07.2012, 09:57

Steht in Nr. 3104 VV RVG.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
gkutes

#5

16.07.2012, 10:01

hast du ein AnerkenntnisURTEIL?
dann hast du damit schon eine TG aus dem Teil verdient. Wenn über den Rest noch verhandelt wurde, gibts dafür auch die TG
insgesamt bist du dann also bei einer TG aus dem Gesamtwert

das steht übrigens in 3104 VV RVG
Nici1990-2011
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 05.10.2011, 14:50
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#6

16.07.2012, 10:02

da steht doch aber nicht aus welchem Streitwert ich das ganze nehme....
Nici1990-2011
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 05.10.2011, 14:50
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#7

16.07.2012, 10:04

@gkutes

muss ich die beiden TG's dann mit § 15 III vergleichen?

also:
1,2 aus 6.500
1,2 aus 4.500
vgl § 15 III

?????
gkutes

#8

16.07.2012, 10:16

nein. 15III ist nur für verschiedene Gebührensätze. Du kannst einfach die 1,2 aus 11T hernehmen
Antworten