Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt:
Klageforderung: 11.000,00 EUR
Im September vergangenen Jahres hat die Beklagte ein Teilanerkenntis in Höhe von 6.500,00 EUR abgegeben. Es fand sodann im März diesen Jahres Gerichtstermin über den Rest statt.
Aus welchem Wert berechnet sich jetzt die TG und wo steht das?
Ich würde ja sagen eine TG aus den 11.000,00 EUR. Was sagt ihr?
Terminsgebühr bei Teilanerkenntnis vor dem Gerichtstermin
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- Liesel
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Wenn ein Teil-AU über die 6.500,00 Euro erlassen wurde, bekommst du die TG aus den 11.000,00 Euro.
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Danke. Da hatte ich ja recht. Mein Anwalt fragt jetzt allerdings wo das steht...und ich finde nichts so richtiges.
Er ist der Meinung die TG hätte nur aus dem Restbetrag anfallen dürfen(für den er auch zum GT gefahren ist)
Er ist der Meinung die TG hätte nur aus dem Restbetrag anfallen dürfen(für den er auch zum GT gefahren ist)
hast du ein AnerkenntnisURTEIL?
dann hast du damit schon eine TG aus dem Teil verdient. Wenn über den Rest noch verhandelt wurde, gibts dafür auch die TG
insgesamt bist du dann also bei einer TG aus dem Gesamtwert
das steht übrigens in 3104 VV RVG
dann hast du damit schon eine TG aus dem Teil verdient. Wenn über den Rest noch verhandelt wurde, gibts dafür auch die TG
insgesamt bist du dann also bei einer TG aus dem Gesamtwert
das steht übrigens in 3104 VV RVG
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da steht doch aber nicht aus welchem Streitwert ich das ganze nehme....
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@gkutes
muss ich die beiden TG's dann mit § 15 III vergleichen?
also:
1,2 aus 6.500
1,2 aus 4.500
vgl § 15 III
?????
muss ich die beiden TG's dann mit § 15 III vergleichen?
also:
1,2 aus 6.500
1,2 aus 4.500
vgl § 15 III
?????
nein. 15III ist nur für verschiedene Gebührensätze. Du kannst einfach die 1,2 aus 11T hernehmen