Abschlussprüfung wiederholen ohne Betrieb?

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Ribb
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#1

14.07.2012, 19:53

Hallo ihr Lieben,

ich bin neu hier, lese aber schon seit längerer Zeit mit. Jetzt endlich habe ich es mal geschafft mich zu registrieren und muss euch schon mit einem sehr ernsten Anliegen belästigen.

Ich bin ReNo-Fachangestellte (21 Jahre) im Raum Hannover und bin durch die Abschlussprüfung gefallen, d.h. ich wurde noch nicht einmal zur mündlichen zugelassen. :(
Da ich in der Kanzlei nicht zufrieden bin, weil ich nie wirklich angelernt wurde und mir größtenteils alles selber beigebracht habe und auch weil ich mit einigen Kollegen nicht klar komme möchte ich nicht dort bleiben. Außerdem brauche ich auch mehr Zeit zum Lernen und die Wochenende haben noch nie gereicht für mich. Das habe ich meinem Chef auch so mitgeteilt und werde am 31.07. meinen letzten Arbeitstag antreten.

Die Lehrer meinten es sei kein Problem weiterhin zur Schule zu gehen ohne Betrieb. Auch sei es ok, wenn ich ein GANZES JAHR wiederholen möchte, da ich sehr große Mängel habe. Da ich noch bei meinen Eltern wohnen darf (beide relative Gutverdiener) habe ich mir gedacht einen Job auf 400,-€ Basis (Halbtags, um mehr Zeit zum Lernen zu haben) zu nehmen und weiterhin einmal die Woche zu Schule zu gehen.

Mein Vater drängt nun, dass ich zum Arbeitsamt gehen soll, denn er sagt, ich sei ab den 31.07 nicht mehr krankenversichert und irgendwas (?) würde dann mit der Rentenkasse auch nicht mehr klappen (wo ich ja 40 Jahre lang immer was einzahlen muss, damit ich später Rente bekommen).

Meine Frage nun: Kann das Arbeitsamt mich zwingen weiterhin im Betrieb zu arbeiten (trotz der beschi**enen Umstände dort?)
Leider habe ich meinen ganzen Resturlaub nun verbraucht, denn ich will dort weggehen.

Ich bin völlig durcheinander. Hatte einer von euch schon mal dieses Problem? :oops:

Liebe Grüße
Ribb
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Lämmchen
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#2

14.07.2012, 20:30

Ruf doch einfach mal bei der zuständigen RAK an. In Berlin ging es zumindest zu meiner Zeit nicht, ohne Betrieb zur Prüfung zu gehen. Da konnte man mal 1 oder 2 Monate überbrücken, mehr geht aber nicht. Ich würde Dir empfehlen, Dich nach einem neuen Ausbildungsbetrieb umzusehen. Ansonsten frage ich mich schon, ob es Dir erst jetzt aufgefallen ist, dass Du eklatante Mängel hast. Normalerweise bekommst Du doch in der Schule auch Noten, bei denen man seinen eigenen Leistungsstand kontrollieren kann. :kopfkratz

Meinst Du nicht, dass Du das nächste halbe Jahr noch schaffst, in der Kanzlei durchzuziehen, falls es mit einem neuen Betrieb nicht klappt? Du weißt doch jetzt ungefähr, wo Du ansetzen musst und wo Du noch Nachholbedarf hast. Ich halte das auf jeden für die bessere Variante. Du schaffst das schon und durch die Prüfung zu fallen, ist ja kein Beinbruch. :wink:
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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Kippie
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#3

16.07.2012, 08:23

Wir hatten auch eine im Jahrgang vor mir, die ohne Betrieb ihre Prüfung nachgeholt hat. Möglich ist das heutzutage ohne weiteres, allerdings dann nur mit der Option, ohne Schule und ohne Betrieb oder mit Schule und mit Betrieb. Ob das jedoch eine freiwillige Entscheidung der Schule ist oder nicht, weiß ich nicht. Kann sicherlich auch von Bundesland zu Bunjdesland unterschiedlich sein.

Ich würde bei der RAK anrufen oder beim Arbeitsamt... wahrschneinlich sicherheitshalber bei beiden.
Ansonsten kann ich mich nur auf Lämmchen beziehen: Das fällt Dir ja früh auf, dass du Defizite hast. Vllt ist's nicht die richtige Berufswahl...
LiLaLaunechen
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#4

18.07.2012, 12:54

Also meine Freundin hat ihre Abschlussprüfung auch noch mal machen müssen. Sie ist weder in den Betrieb gegangen noch in die Schule. Auch das ist möglich... Ich frage sie mal, wie das bei ihr war ob sie sich irgendwo melden musste...
Kimbalein
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#5

23.08.2012, 16:56

Hey, also ich war auch nur kurz ohne Ausbildungsbetrieb, also 2 Monate ohne Betrieb und 1 Monat ohne Berufsschule und musste deshalb meine Abschlussprüfung ein halbes Jahr verschieben, ist dies normal so?
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
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#6

23.08.2012, 17:13

Ich glaube, dass man nicht zur Berufsschule darf, wenn man keinen Ausbildungsbetrieb hat. Zumindest ist das hier bei uns so.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Ernie

#7

23.08.2012, 17:39

Guck mal in § 45 II / III BBiG und alternativ auf der Seite der für Dich zuständigen Kammer (Suchbegriff: Zulassung zur Abschlussprüfung)
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#8

23.08.2012, 18:04

Und frag beim Arbeitsamt nach, ob Du eine AbH-Maßnahme bewilligst bekommst. Das ist kostenloser Nachhilfeunterricht für Azubis.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
Mylife
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#9

17.10.2012, 11:13

Hallo hab 2005 meine Prüfung gemacht und leider nicht bestanden . Wurde gerne jetzt zur Prüfung. Die Kammer sagt kein Problem jedoch was soll ich Lehren, welcher Stoff ist neu ?
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Schmetterli
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#10

17.10.2012, 12:03

@Mylife: zw. 2005 und 2012 liegen 7 Jahre... ich würde da glatt vorschlagen, eine - verkürzte - Ausbildung neu zu beginnen wenn das möglich ist. Das Arbeitsamt berät dich sicher. Denn in 7 Jahren vergisst man viel und es gibt auch viele Neuerungen...
Es gibt immer einen Grund zum weiterkämpfen, aber nie einen Grund aufzugeben.
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