Aufstellung Post- und Telekommunikation

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Ann_Lachen
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#1

12.07.2012, 09:10

:wink2 Chef hat mir einen Kostenausgleichsantrag der Gegenseite zur Stellungnahme vorgelegt. Berechnung ist soweit ok. Einziger Punkt ist, dass tatsächliche Post- und Telekom.-Entgelte berechnet werden (höher als 20,00 €-Pauschale). Gegenseite übermittelte eine Aufstellung, aus der zwar die angefallenen Portogebühren ersichtlich sind, jedoch sind diese nur pauschal aufgelistet (z. B. 01.01.2001 0,55 €, 02.01.2001 1,44 €...) Chef meint nun, dass ich die Berechnung monieren soll, da die Gegenseite nicht aufgelistet hat, für was die Portokosten angefallen sind (Brief an Mdt, an Gericht etc.).

Macht eine solche Monierung Sinn bzw. muss genau aufgelistet sein, für was das Porto anfällt?
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Spkie
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#2

12.07.2012, 12:04

habe jetzt grad anchgelseen und sehe zumindest keine Punkt in der Kommentierung, dass das Recht hierzu besteht
ihr könntet natürlich den Anfall bestreiten, dann müsste die Gegenseite das an Eides statt versichern und am besten auch eine interne Auflistung beifügen....
Ann_Lachen
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#3

12.07.2012, 13:08

ich danke dir! Ich werde es einfach mal versuchen mit dem Bestreiten.
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tiko73

#4

14.07.2012, 13:17

Solche pauschale Listen, aus welchen nicht wirklich was ersichtlich ist, habe ich bislang immer erfolgreich bestritten. Die sollen wenn dann schon wirklich nachweisen, wohin das ging, weil erst dann kann man prüfen, ob die Auslagen auch notwendig waren :-)
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#5

14.07.2012, 16:22

Auflistungen von Einzelnachweisen haben bei mir ebenfalls grundsätzlich den Zweck der Aufwendungen erkennen zu lassen, weil ich sie anderenfalls nicht anerkenne, denn ist ist ja letztlich nicht einmal ersichtlich, ob die Kosten "in diesem Verfahren" entstanden sind. Ansonsten kann man sich ja sonst was in einer solchen Liste zusammendichten.
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#6

14.07.2012, 19:56

Wie Tiko und 13. Es muss ja geprüft werden, ob es sich um notwendige Kosten des Rechtsstreits handelt.
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