EV-Termin anberaumt - wie geht es für mich weiter?

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Sveta

#1

18.06.2012, 11:40

Hallo alle,
meine ZV-Sache schreitet voran. Leider war der Gerichtsvollzieher nicht erfolgreich. Der Schuldner wurde wiederholt, auch nach Ankündigung des Termins nicht angetroffen. Jetzt wurde EV-Termin anberaumt.

Was bedeutet das für mich genau? Ich warte jetzt ab, bis ich das Vermögensverzeichnis vorliegen habe und kann dann z.B. eine Lohnpfändung vornehmen? Über den normalen ZV-Auftrag bin ich ja offensichtlich nicht erfoglreich, wenn der Schuldner sich der ZV entzieht.

Bisher waren meine ZV-Aufträge allesamt erfolgreich. Das ist jetzt das erste Mal, dass es zur EV kommt.

Liebe Grüße
Sveta
Madita
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#2

18.06.2012, 11:46

Hallo Sveta,

läuft genau wie Du vermutest. Jetzt wird dem Gegner die eidesstattliche Versicherung abgenommen, dieser kannst Du dann entnehmen wo du eine Pfändung reinsetzen kannst (z.B. Bankkonto, Arbeitgeber etc.).

LG
Sveta

#3

18.06.2012, 11:47

Okay, super ... ich bin gespannt, ob ich den Schuldner noch "kriege". Habe schon viel Energie da rein gesteckt, ihn überhaupt aufzufinden ...
samsara
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#4

18.06.2012, 12:01

Na, ganz so einfach ist es nicht. Der Schuldner hat im EV-Verfahren die Möglichkeit, Raten an den GV zu zahlen. Erst wenn er nicht, oder nicht vollständig bezahlt, wird ihm die EV abgenommen. Das setzt allerdings voraus, dass der Schuldner zum EV-Termin erscheint. Erscheint er nicht, ergeht Haftbefehl und die ZV geht weiter.
Sveta

#5

18.06.2012, 12:19

Wenn er Raten bezahlt, soll mir das nur recht sein!
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