Hallo,
wir haben einen Beschluss vom OLG in einer Kindschaftssache bekommen. Hiergegen soll noch etwas gemacht werden, aber gibt es da überhaupt noch was?
Entscheidung OLG in Kindschaftssachen
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Rechtsbeschwerde?
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Aber in § 574 ZPO steht doch, dass die Rechtsbeschwerde nur dann statthaft ist, wenn das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat.
Wir sind ja aber nicht im 1. Rechtszug...
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Also für Kindschaftssachen gilt auf alle Fälle schon mal §70 FamFG, und nicht die ZPO. Auch danach muß allerdings die Rechtsbeschwerde zugelassen sein. Bei Euch ist das OLG nicht erste Instanz, sondern das Beschwerdegericht.
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Tja, kannst Du nur noch Verfassungsbeschwerde erheben, wenn das denn eine Option ist. Oder warten, bis sich die tatsächlichen Voraussetzungen ändern. Irgendwann ist halt mal Ende der Fahnenstange.