Abschleppkosten von PKH umfasst???

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SammyStar
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#1

20.05.2012, 12:57

Hallo!

Mir drückt da eine Akte voll aufs Gemüt und weiß auch nach langem Überlegen nicht, was ich da genau machen soll.

Also: Mandant ist wg Mangel am Auto bei uns. Das Auto soll laut Beschluss des Gerichts begutachtet werden. Es ist aber nicht fahrbereit, da der Motor kaputt ist. Jetzt sagt der Gutachter, dass er das Auto bei sich begutachten muss, es aber nicht abschleppen kann. Chef sagt jetzt, ich soll irgendwas ans Gericht schicken, dass Mandant die Abschleppkosten nicht selber zahlen kann und er ja PKH hat und deshalb es Kosten des Rechtsstreits wären. Das versteh ich nicht!!! Was muss ich denn jetzt machen? Irgendeinen einen Antrag stellen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Jupp03/11

#2

20.05.2012, 13:06

Das dürften keine Abschlepp-, sondern Verbringungskosten sein. Der Gutachter wird doch wahrscheinlich diese für mich unverständliche Äußerung gegenüber dem Gericht gemacht haben und wie hat das Gericht darauf reagiert? Handelt es sich um ein Beweissicherungsverfahren?
SammyStar
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#3

20.05.2012, 13:42

Nein, das ist kein Beweissicherungsverfahren. Und leider auch nein, das hat der Gutachter nur uns mitgeteilt. Dem Gericht wohl gegenüber nicht.
SammyStar
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#4

21.05.2012, 16:31

Kann mir keiner helfen? :cry:
ReNoAzubine
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#5

30.05.2012, 11:46

Also, spontan hätte ich gesagt, dass die Abschleppkosten zu den Kosten für das Gutachten zählen, da ohne Verbringung zum Sachverständigen, kein Gutachten. Vielleicht hilft dieser Link hier weiter: http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/i ... ungsko.htm" target="blank

In jedem Fall würde ich mich mit dem Gericht in Verbindung setzen (beispielsweise über ein Schreiben, wie dein Chef das vorschlägt) und den Fall schildern und beantragen, dass die notwendigen Abschleppkosten von der PKH umfasst werden.
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