ZV: Erzwinung einer Information, sonst Zwangsgeld

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renohamburg

#1

14.05.2012, 11:47

Hallo,

ich habe einen vollstreckbaren Beschluss über die "Erzwingung" einer Information, sonst Zwangsgeld/Ordnungshaft.
Ich möchte dies nun vom GVZ volstrecken lassen. Gibt es hier einen besonderen Antrag/Formulierung?

Danke für die Hilfe
JennyHST
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#2

15.05.2012, 16:17

Das ist ist ein Antrag nach § 888 ZPO, da es eine nicht vertretbare Handlung ist.
Dort musst du den Standardtext nehmen und ein bisschen was umformulieren, das sollte eigentlich reichen.

Mein Muster finde ich gerade nicht :pfeif

Hast du von dem Beshluss denn auch schon die vollstreckbare Ausfertigung?
JennyHST
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#3

16.05.2012, 10:07

Achso, den Antrag aber ohne e. V. Abnahme :lol:
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