Gerichtsvollzieher Zustellung

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Chantal123
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#1

27.04.2012, 09:45

Hallo an alle :) :wink2

ich hab ein großes Problem: Ich soll ein Kündigungschreiben an den Gegner per Zustellung an den Gerichtsvollzieher machen. Nun, jetzt habe ich aber keine Ahnung wie das geht?

könnt ihr mir helfen? VIELEN VIELEN DANK!
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Lämmchen
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#2

27.04.2012, 10:38

Das kommt darauf an, wie eilig es ist. Du kannst hier die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim zuständigen AG anrufen und nachfragen, welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist. Dann übersendest Du das Kündigungsschreiben im Original und einer Abschrift an den Gerichtsvollzieher mit der Bitte, dieses zuzustellen. Alternativ kannst Du das Kündigungsschreiben (im Original mit Abschrift) auch direkt an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle schicken (wiederum mit der Bitte um Zustellung des Kündigungsschreibens).
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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schneewittchen1984
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#3

27.04.2012, 11:42

Zustellungsaufträge kann man auch an den GV seiner Wahl schicken, dachte ich. Also wenn du mit einem GV besonders gute Erfahrungen gemacht hast, weil er zackig arbeitet, dann kannst du dem auch - unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit - den Zustellungsauftrag erteilen. Sonstiges Vorgehen wie Lämmchen.
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Brooke
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#4

27.04.2012, 11:44

weil er zackig arbeitet


:mrgreen: sprechen wir von GV :mrgreen:
WasE.
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#5

06.08.2012, 11:53

Da ich gerade ebenfalls das selbe vor mir liegen habe, und dies zum ersten Mal mache,

Was schreibt ich eigentlich dem GVZ in das Schreiben genau rein - zwecks Formulierung (doof gefragt) - ?

Hat jetzt einen Entwurf zufällig? Und wie kann man dies dem GVZ mitteilen, dass es wirklich sehr eilig ist?! Taktikvorschläge? ;)

Gruß
Pitt
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#6

06.08.2012, 12:48

Ich schreibe einfach "mit der Bitte um persönliche Zustellung des ..." (z. B. Kündigungsschreibens) und packe das Original des zuzustellenden Schriftstückes und eine beglaubigte Abschrift dazu. Falls man einen bestimmten GVZ für die Zustellung beauftragen möchte, würde ich in der Ferienzeit immer vorab telefonisch klären, ob er überhaupt da ist. Ich hatte einmal den Fall, dass ich den GVZ direkt angeschrieben hatte und wg. Urlaubsabwesenheit das Schreiben liegen blieb.
Man kann einen Eilt-Vermerk in das Schreiben aufnehmen oder den GVZ vorher telefonisch auf die Eilbedürftigkeit hinweisen. Meine persönliche Erfahrung ist, dass die von mir bislang beauftragten GVZ die Schreiben immer zügig zugestellt haben, auch ohne besonderen Hinweis auf Eilbedürftigkeit.
WasE.
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#7

06.08.2012, 14:45

Vielen lieben Dank & schöne Woche :thx
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Tölpel
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#8

06.08.2012, 14:55

Warum eigentlich per Gerichtsvollzieher?
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nephele
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#9

06.08.2012, 16:03

Warum eigentlich per Gerichtsvollzieher?
Kann ja sein, dass ein Einschreiben-Rückschein nicht angenommen bzw. nicht abgeholt wird. Wenn der GVZ zustellt, gilt das Schreiben auch als zugestellt, wenn der Gegner die Annahme verweigert (dann eben Zustellung per Niederlegung).
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#10

06.08.2012, 16:18

Die Zustellung durch den GVZ hat den Vorteil, dass man anhand der Zustellungsurkunde z. B. ggü. dem Gericht belegen kann, welchen Inhalt das Schreiben hatte, das dem Empfänger am Tag X zugestellt wurde. Gerade bei Kündigungen finde ich die Zustellung durch den GVZ empfehlenswert, zumal sie nur etwa 10,00 € mehr kostet als ein Einschreiben mit Rückschein, man sich aber viel Schreiberei in einem anschließenden Prozess sparen kann, wenn es darum geht, ob der Brief dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist. Häufig wird in Gerichtsverfahren der Zugang des Schreibens vom Empfänger bestritten, egal ob man den Brief per normaler Post, Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben/Rückschein verschickt hat.
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