Welche Gebühren Schiedsmann

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Azubienchen
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 368
Registriert: 04.03.2009, 22:56

#1

26.04.2012, 15:02

Ohej ich muss ne Rechnung schreiben. Wir waren beim Schiedsmann (außergerichtlich) dort haben sich die Parteien geeinigt. Welche Gebühren kann ich denn da nehmen? 1,3 Gschäftsgebühr? :thx
Fräulein Fit

#2

26.04.2012, 15:09

würde dann theoretisch nicht auch noch die Einigungsgebühr anfallen?
wäre aber auch nur geraten :?
BrunettesDoitBetter
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 20.09.2011, 09:55
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

26.04.2012, 15:17

Also ich würds so machen:

1,3 GeschG gem 2300 VV
PE

1,5 Gesch.G gem 2303 (Schiedsmann)
abzgl. 0,65 Anrechnung Gem. Vorbem. 3(4)

und falls es dann ins gerichtliche Verfahren übergegangen ist:

1,3 Verf.G 3100 VV
abzgl. 0,75 Anrechnung


Berichtigt mich, wenn ich falsch liege ;-)
Ein Mann kann anziehen, was er will - er bleibt doch nur ein Accessoire der Frau
-Coco Chanel-
BrunettesDoitBetter
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 20.09.2011, 09:55
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

26.04.2012, 15:20

ahso ja, vergesen: zzgl. 1,5 Einigungsgebühr... dann kannst du die 1,3 VefG weglassen, da es ja dann gar nicht bis vors Gericht gegangn ist, nehm ich an :huepf
Ein Mann kann anziehen, was er will - er bleibt doch nur ein Accessoire der Frau
-Coco Chanel-
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#5

26.04.2012, 16:30

da es ja dann gar nicht bis vors Gericht gegangn ist, nehm ich an
Das wird keiner besser wissen als Du, Du kennst ja den Sachverhalt. :roll: :motz
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Antworten