Titelentwertung durch GV oder durch uns?

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Sveta

#1

24.04.2012, 13:46

Hallo alle,

habe mal eine grundsätzliche Frage zur Titelentwertung:
Ich habe hier Threads gefunden, nach denen die Kanzlei den Titel entwertet und herausgibt. So habe ich das damals in meiner Ausbildung auch ab und an gemacht.
Andererseits habe ich gelernt, dass bei einer kompletten Zahlung der GV den Titel entwerten und dem Schuldner übergeben soll.

Wie wird das gehandhabt? Wann wird der eine, wann der andere Weg eingeschlagen?

Für kurze Hilfe vielen Dank!

Sveta
rosa

#2

24.04.2012, 13:50

wenn das Geld über GVZ beigetrieben wird, dann gibt er die Titel heraus, wenn nicht, dann wir ....
schmitzhl
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#3

24.04.2012, 13:54

wenn der titel schon beim gv ist zwecks vollstreckung und der schuldner dann zahlt, wird der titel vom gv an den schuldner herausgegeben.

wenn der schuldner aber schon zahlt bevor der titel beim gv ist, also noch in euren unterlagen, kannst du den titel entwerten (so machen wir das auf jeden fall immer) :)
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Davy Jones’ Locker
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#4

24.04.2012, 14:11

Eine Entwertung ist Tinnef. Liegt der Titel bei euch und der Schuldner zahlt, gebt ihr in raus, zahlt er an den GV gibt der ihn raus.
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#5

24.04.2012, 14:54

Davy Jones’ Locker hat geschrieben:Eine Entwertung ist Tinnef. Liegt der Titel bei euch und der Schuldner zahlt, gebt ihr in raus, zahlt er an den GV gibt der ihn raus.
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rosa

#7

24.04.2012, 15:55

ob man den Titel jetzt vorher durchstreicht oder nicht, war jetzt ja nicht die Frage. Es ging ja um die Herausgabe des Titel, genauer gesagt, durch wen das erfolgt.
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#8

24.04.2012, 16:48

habe mal eine grundsätzliche Frage zur Titelentwertung
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