Abrechnung PKH Verfahren

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Gesperrt
lassie41286

#1

22.03.2012, 13:12

Hallo,
ich habe eine kleine, aber feine Frage:

- wir als "Gegener" kriegen nen PKH Antrag der "Kläger"
- klageentwurf wird mitgeliefert, aber ist noch nicht zugestellt
- wir antworten mit einem Schriftsatz, dass wir den Antrag ablehnen

Was fällt denn für eine Gebühr an und über welchen Gegenstandswert ?

3335 RVG? in welcher Höhe?
33337 RVG? in welcher Höhe?

Danke für die Hilfe !!
Benutzeravatar
Sandrina05
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 06.10.2010, 19:04
Software: RA-Micro
Wohnort: Solingen

#2

22.03.2012, 13:24

Oje, da hatte ich schon Probleme Kosten geltend zu machen, da für die Beantwortung zum PKH-Antrag des Gegners kein Anwalt benötigt wird. Geht oft nicht durch. Später, wenn PkH bewilligt wird und Klage dann zugestellt, bleibt es bei den anfallenden Gebühren.
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#3

22.03.2012, 13:31

Im PKH-Prüfverfahren fällt die 3335 an. Der Streitwert ergibt sich evtl. aus dem Klageentwurf.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
lassie41286

#4

22.03.2012, 13:56

Bei uns zahlt der Mandant die Kosten :-)
also dann die 3335 ...

Klagewert ist nicht angegeben....
die klageanträge lauten:
- Vorschusszahlung 500 € (geht um so einen komischen Wasserboiler)
- Kosten des rechtsstreits

also dann als wert 500 €?
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#5

22.03.2012, 14:01

lassie41286 hat geschrieben: also dann als wert 500 €?
Würde ich sagen, ja. Wenn sich sonst aus dem Sachverhalt nicht noch irgendwas ergibt.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

22.03.2012, 14:07

Sandrina05 hat geschrieben:Geht oft nicht durch.
Das ist noch milde ausgedrückt. Richtigerweise geht das nie durch, weil es im PKH-Prüfungsverfahren keine Kostenerstattung zwischen den Parteien gibt.
Später, wenn PkH bewilligt wird und Klage dann zugestellt, bleibt es bei den anfallenden Gebühren.
Das ist so ebenfalls nicht korrekt. Im PKH-Prüfungsverfahren entsteht die 3335 in Höhe einer 1,0 VG. Diese geht bei anschließendem Hauptsacheverfahren voll in der dann entstehenden 3100 1,3 VG auf.

Der Gegenstandswert des Hauptsacheverfahrens gilt auch für das PKH-Verfahren, hier also 500 EUR.
Gesperrt