Hallo,
ich habe eine kleine, aber feine Frage:
- wir als "Gegener" kriegen nen PKH Antrag der "Kläger"
- klageentwurf wird mitgeliefert, aber ist noch nicht zugestellt
- wir antworten mit einem Schriftsatz, dass wir den Antrag ablehnen
Was fällt denn für eine Gebühr an und über welchen Gegenstandswert ?
3335 RVG? in welcher Höhe?
33337 RVG? in welcher Höhe?
Danke für die Hilfe !!
Abrechnung PKH Verfahren
- Sandrina05
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Oje, da hatte ich schon Probleme Kosten geltend zu machen, da für die Beantwortung zum PKH-Antrag des Gegners kein Anwalt benötigt wird. Geht oft nicht durch. Später, wenn PkH bewilligt wird und Klage dann zugestellt, bleibt es bei den anfallenden Gebühren.
- Frau Cindy
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Im PKH-Prüfverfahren fällt die 3335 an. Der Streitwert ergibt sich evtl. aus dem Klageentwurf.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Stephen Jay Gould
Bei uns zahlt der Mandant die Kosten
also dann die 3335 ...
Klagewert ist nicht angegeben....
die klageanträge lauten:
- Vorschusszahlung 500 € (geht um so einen komischen Wasserboiler)
- Kosten des rechtsstreits
also dann als wert 500 €?
also dann die 3335 ...
Klagewert ist nicht angegeben....
die klageanträge lauten:
- Vorschusszahlung 500 € (geht um so einen komischen Wasserboiler)
- Kosten des rechtsstreits
also dann als wert 500 €?
- Frau Cindy
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Würde ich sagen, ja. Wenn sich sonst aus dem Sachverhalt nicht noch irgendwas ergibt.lassie41286 hat geschrieben: also dann als wert 500 €?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Stephen Jay Gould
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- Adora Belle
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Das ist noch milde ausgedrückt. Richtigerweise geht das nie durch, weil es im PKH-Prüfungsverfahren keine Kostenerstattung zwischen den Parteien gibt.Sandrina05 hat geschrieben:Geht oft nicht durch.
Das ist so ebenfalls nicht korrekt. Im PKH-Prüfungsverfahren entsteht die 3335 in Höhe einer 1,0 VG. Diese geht bei anschließendem Hauptsacheverfahren voll in der dann entstehenden 3100 1,3 VG auf.Später, wenn PkH bewilligt wird und Klage dann zugestellt, bleibt es bei den anfallenden Gebühren.
Der Gegenstandswert des Hauptsacheverfahrens gilt auch für das PKH-Verfahren, hier also 500 EUR.