Begl. und einfache Abschriften

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jenny3012
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#1

17.04.2007, 19:26

Hey, ich hab jetzt mal ne echt blöde Frage*gg*

Wieso muss man eigentlich bei einer Klage begl. und einfache Abschrift beifügen? Trau mich nicht mein Chef zu fragen und mein Ex-Chef hat mir darauf irgendwie nicht geantwortet oder ich hatte die Ohren da gerade zu *hust*
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schneeflocke
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#2

17.04.2007, 19:30

begl. Abschrift für den gegnerischen RA
einfache Abschrift geht auch mit, die schickt der gegn. RA an seine Partei.

Chris
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Ciara
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#3

17.04.2007, 19:31

Original fürs Gericht
Beglaubigte Abschrift zur Zustellung an die beklagtenseite und zusätzlich eine
einfach Abschirift, weil der Beklagte bereits einen Anwalt bestellt hat oder noch stellen könnte.
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#4

17.04.2007, 19:31

Schneeflocke war schneller ;-)
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schneeflocke
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#5

17.04.2007, 19:33

Aber Du kannst bestimmt schneller laufen als ich.
Du hast auch schöner erklärt. :lol:
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Ciara
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#6

17.04.2007, 19:35

Mit meiner Lunge würde sich das laufen auch eher als schwierig darstellen. ;-)

War auch froh das ich jetzt auch mal was wusste :lol:
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Pepsi
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#7

17.04.2007, 19:35

das Gericht kriegt den kompletten SS, die leiten die begl. und die einfache an den gegn. Anwalt und der schickt die einfache seinem Mdt weiter
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jenny3012
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#8

17.04.2007, 19:35

*gg* Danke euch, dann war mein Gedanke ja doch richtig*puh* Hab ich da doch etwas zugehört?*lach*
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#9

17.04.2007, 19:52

Das scheinen die Anwälte auch unterschiedlich zu handhaben.

In der Ausbildung habe ich das genauso gelernt. Bei meinen letzten drei Arbeitsstellen wurde das jedoch bereits so gehandhabt, dass ich vom Original zwei Kopien dran hänge, und Cheffe dann alle (drei) der Einfachheit halber unterschreibt. Keine Stempel und nix -> spart Zeit ;)

LG
Anna
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schneeflocke
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#10

17.04.2007, 19:54

wir stempeln auch nicht.

Unser Programm kann die begl. und die unbegl. so ausdrucken, dass es wie gestempelt aussieht. Ich gebe dann nur den entsprechenden Druckbefehl und sage, wieviele begl. und einfache Abschriften ich haben will.

Ist noch einfacher als stempeln. :D
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