Hallo
ich möchte ein Strafverfahren abrechnen. Es wurde auch ein Beschlagnahmeverfahren durchgeführt. Weiß einer ovn euch, ob ich hier eine gesonderte Gebühr bekomme? Wenn ja, wlche? Ich hab weder im RVG noch im Enders etwas hierzu gefudnen :/
Danke!
Gebühr Strafverfahren
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4142 könnte in Betracht kommen.
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Ja, da hab ich auch schon dran gedacht aber welchen GW nehm ich denn da? ist ja ne 1,0 Gebühr !Bei uns wurde ein Führerschein beschlagnahmt! Wenn ein Auto beschlagnahmt worden wäre, wäre mir der GW klar aber so......Adora Belle hat geschrieben:4142 könnte in Betracht kommen.
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Dafür gibt es nix, ist h.M. Du brauchst einen Gegenstandswert, und wie Du selbst sagst, hat der Führerschein keinen. Man kann allerdings die VG angemessen erhöhen, wenn Ihr auch hinsichtlich der Beschlagnahme tätig wart.
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ok, dankeAdora Belle hat geschrieben:Dafür gibt es nix, ist h.M. Du brauchst einen Gegenstandswert, und wie Du selbst sagst, hat der Führerschein keinen. Man kann allerdings die VG angemessen erhöhen, wenn Ihr auch hinsichtlich der Beschlagnahme tätig wart.
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