Notfrist wurde verlängert - Rechtsmittel?

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Thalia
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#1

27.02.2012, 09:50

Hallo,

mal wieder ein ganz komischer Fall.

Wir vertreten eine Mdt. in einem Unterhaltsverfahren, in denen ja bekanntlich Anwaltszwang herrscht. Gegner hat die übliche Verfügung zugestellt bekommen, dass er binnen einer Notfrist von 2 Wochen Verteidigungsabsicht anzeigen soll und binnen weiterer 2 Wochen erwidern soll.

Jetzt hat der Gegner ein Schreiben geschickt (also kam nix von einem Anwalt), dass er jetzt erstmal im Urlaub ist und beruflich zutun hat und um Fristverlängerung bittet, damit er sich einen Anwalt suchen kann.

Wir haben jetzt zur Kenntnisnahme erhalten, dass ihm die beantragte Fristverlängerung gewährt wurde! Das geht ja aber gar nicht, weil es sich erstens um eine Notfrist handelt, die gar nicht verlängert werden kann und zweitens (was ja aber in dem Fall eh egal ist, weil es von erstens ausgeschlossen wird) es auch kein Anwalt geschrieben hat und somit unwirksam ist!

Was können wir jetzt machen? Beschwerde oder so dagegen einlegen?
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#2

27.02.2012, 09:58

:nachdenk Also in Unterhaltssachen hab ich noch nie erlebt, dass eine Frist zur Verteidigungsanzeige gesetzt wird. Das ist doch nur im schriftlichen Verfahren der Fall und m.E. zählt ein Unterhaltsverfahren da nicht zu.
Es ist üblich, den Antrag zur Stellungnahme zu übersenden und diese Frist kann durchaus verlängert werden. :wink:
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Thalia
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#3

27.02.2012, 13:14

Hm, aber es wurde so gemacht?! Es ist genau die gleiche Verfügung, die man bekommt, wenn man eine Klage zugestellt bekommt! Und m. M. n. hat der Richter falsch entschieden, da er die Notfrist verlängert hat?!
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#4

27.02.2012, 14:28

Naja, es stellt sich die Frage, ob er das Schreiben als Verteidigungsanzeige gewertet hat. Habt ihr denn VU-Antrag gestellt für den Fall der Fälle?
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#5

28.02.2012, 13:19

Er hat die FV für die Erwiderung erhalten nicht für die Verteidigungsabsicht.

M. E. ist mit dem Wortlaut, er will sich einen Anwalt suchen, die Verteidigung angezeigt.
Dem jedoch steht entgegen, dass Anwaltszwang herrscht und die Verteidigung durch einen RA anzuzeigen wäre.
Schau doch mal im Kommentar. Denn wenn der AG sich im Urlaub befindet, kann er sich keinen RA suchen, dann muss doch das 1.) der Verteidigungsanzeige genüge tun.
Thalia
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#6

29.02.2012, 11:37

Wir haben jetzt den VU-Antrag gestellt.

Na er befand sich erst eine Woche später im Urlaub, also er hatte mind. 1 Woche Zeit, sich einen Anwalt zu suchen! Das ist außerdem eine Ausrede, das Verfahren läuft schon 2 Jahre und immer kommen irgenndwelche Fristverlängerungen und Ausreden, das war eine Stufenklage und schon bei der Auskunft gab es große Probleme :roll:
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