Kostenfestsetzung
Verfasst: 24.02.2012, 08:36
Hallo:),
wenn wir in einer Sache zunächst einen Mahnbescheid abgereicht haben gegen welchen der Beklagte dann Widerspruch einlegt und das Ganze dann ins streitige Verfahren über geht, muss ich doch bei der Kostenfestsetzung gegenüber dem AG auch die Gebühr 3305 für den Mahnbescheid mit festsetzen lassen oder? Also 1,0 3305, 1,3 3100, Anrechnung 3305 + Terminsgebühr. Bleiben also quasi nur die Auslagen aus dem Mahnverfahren + USt.
wenn wir in einer Sache zunächst einen Mahnbescheid abgereicht haben gegen welchen der Beklagte dann Widerspruch einlegt und das Ganze dann ins streitige Verfahren über geht, muss ich doch bei der Kostenfestsetzung gegenüber dem AG auch die Gebühr 3305 für den Mahnbescheid mit festsetzen lassen oder? Also 1,0 3305, 1,3 3100, Anrechnung 3305 + Terminsgebühr. Bleiben also quasi nur die Auslagen aus dem Mahnverfahren + USt.