Seite 1 von 1

Monierung MB wg. überhöhrter Gebühr

Verfasst: 26.01.2012, 15:00
von Sveta
Hallo alle,

habe wieder eine MB-Sache auf meinen Tisch bekommen. Die Monierung sagt: "Die Gebühr aus vorgerichtlicher Tätigkeit erscheint überhöht."
Die Gebühr wurde richtig berechnet. Streitwert stimmt, Gebühr stimmt.

Kann es etwas mit der Mehrwertsteuer zu tun haben? Antragsteller ist eine GmbH & Co. KG.

Danke für einen Denkanstoß.

Sveta

Re: Monierung MB wg. überhöhrter Gebühr

Verfasst: 26.01.2012, 15:05
von Sputnik85
Hallo,

wäre vielleicht hilfreich, wenn du uns schreiben würdest, wie du die vorgerichtliche Gebühr berechnet hast.

Gruß

Re: Monierung MB wg. überhöhrter Gebühr

Verfasst: 26.01.2012, 15:22
von Sveta
Okay. Die Gebühr wurde so berechnet:
SW 12.219,52 €
1,3 GG 2300 683,80 €
AP 7002 20,00 €
19 % Ust 7008 133,72 €

gesamt 837,52 €

Ich habe es nachgerechnet und denke, es stimmt.

Re: Monierung MB wg. überhöhrter Gebühr

Verfasst: 26.01.2012, 15:23
von Liesel
Du kannst die MwSt nicht mit berechnen.

Re: Monierung MB wg. überhöhrter Gebühr

Verfasst: 26.01.2012, 15:24
von sunny84
:zustimm

Wenn Gläubiger ne GmbH & Co. KG ist, ist sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. In dem Fall müssen vom Schuldner nur die Nettogebühren erstattet werden.

Re: Monierung MB wg. überhöhrter Gebühr

Verfasst: 26.01.2012, 15:27
von Sveta
Ich dachte es mir ... :)
Vielen herzlichen Dank.

Re: Monierung MB wg. überhöhrter Gebühr

Verfasst: 26.01.2012, 16:05
von Tigra
sobald der Mdt. vorsteuerabzugsberechtigt ist, darf die Mwst. nie rein. Auch nicht in den KFA bzw. dann wird sie halt rausgestrichen.
Das gilt auch schon frü die außergerichtliche aufforderungn der gmbh&co. KG ggü. dem Schuldner! Wahrscheinlich hattet ihr hier auch schon die MwSt. drin!