Buchung . Geb. in eigener Sache 0 %?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Pauline007
Forenfachkraft
Beiträge: 243
Registriert: 30.03.2006, 09:19

#1

11.04.2007, 13:46

Hallo Leute !

Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen.

Es ist doch so, wenn ich gegen einen Mdt. vollstrecke ich hier keine Steuer auf die GEbühren habe. Und wenn der Mdt. dann den Betrag bezahlt hier die GEbühren auf das Konto mi 0 % zu buchen ist oder ? Wie wird das bei euch gemacht ? Muss man für diese GEbühren Steuer abführen oder wie läuft das. Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

:roll:

Gruß Paulinchen
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#2

11.04.2007, 13:48

Ähm, steh ich nu grad auf dem Schlauch?
Ich nehme immer MwSt auf die Gebühren wenn ich ich eigener Sache ZV-Auftrag mache.
Außer wenn ich gegen Firmen vollstrecke, aber sonst...

Ich versteh dich grad leider nicht.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#3

11.04.2007, 13:51

Nee PeeDee, wenn man in eigener Sache, also gegen den Mandanten das Mahnverfahren einleitet, darf man darauf keine MwSt. nehmen. (auch nicht die MB/VB-Gebühr).
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#4

11.04.2007, 13:54

Wie jetzt?
Aber dann kommt der Mandant ja "billiger" weg, als wenn er sofort gezahlt hätte.

Na toll... wieso weiß das hier dann keiner meiner geschätzen RAe und ich vollstreck lustig mit Steuer???
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#5

11.04.2007, 13:57

Die eigentliche Rechnung, um die es geht, da muss natürlich die USt. drauf bleiben, aber wenn du die MB-, VB-, ZV-Gebühren abrechnest, dann kommt da keine USt. drauf.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
darksky
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 24.01.2007, 13:42

#6

11.04.2007, 14:00

Aus welchem Grund eigentlich? Weiß jemand wo das steht????
[img]http://cosgan.de/images/smilie/tiere/e055.gif[/img]
StineP

#7

11.04.2007, 14:04

Jepp, seh ich genauso
StineP

#8

11.04.2007, 14:04

Weil du selbst vorsteuerabzugberechtigt bist als Rechtsanwalt!? Wenn Ihr für nen Mandanten mit Vorst.abzgs.ber. tätig werdet, dann doch auch immer ohne USt
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#9

11.04.2007, 14:11

Genau, kann ich Stine nur zustimmen!
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Pauline007
Forenfachkraft
Beiträge: 243
Registriert: 30.03.2006, 09:19

#10

11.04.2007, 14:11

Leute, es ist sehr schön dass ich euer Interesse geweckt habe, aber helfen tut mir das nicht wirklich.

Übrigens lernt man dies bereits im ersten Lehrjahr, dass hier auf Anwaltsgebühren wenn in eigener Angelegenheit vorgegangen wird keine Steuer berechnet wird.

Ich möchte nochmals auf meine Frage zurück kommen !!!

WIE BUCHT MAN DAS ? AUF EIN KONTO MIT 0 % ? WIRD DAS DANN AUCH NICHT VERSTEUERT ODER WIE?
Antworten