Brett vor dem Kopf bei Abrechnung
Verfasst: 18.01.2012, 09:44
Guten Morgen!
Erst einmal: ich war mir unsicher, in welchen Bereich das hier gehört. Sollte dieser hier falsch sein, bitte verschieben.
Ich habe folgendes Problem:
Wir haben seit einem Jahr eine Erbsache am Laufen, die jetzt endlich durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet wurde. Mit dem Mandanten wurde bei Auftragserteilung eine Vergütungsvereinbarung getroffen, dass nach Zeithonorar abgerechnet werden soll, wenn die gesetzlichen Gebühren nicht höher sind.
Gleich nach dem ersten Gespräch haben wir eine Rechnung über die Erstberatung i.H.v. 190,00 € + MwSt. gestellt, also 226,10 €, die vom Mandanten auch bezahlt wurde.
Vor ein paar Monaten haben wir dann eine Zwischenabrechnung gestellt, also über das Zeithonorar. Die Rechnung belief sich auf 1.055,11 €. Der Mandant hat versehentlich nur 1.005,11 € gezahlt. Kurz darauf kam eine E-Mail von ihm, dass er die fehlenden 50,00 € sofort auch noch zahlen würde, was er jedoch nicht getan hat. Wir haben es dann dabei belassen und bloß für uns vermerkt, diesen Betrag bei der Schlussabrechnung noch hinzu zu rechnen.
Jetzt ist die Sache wie gesagt beendet und wir haben unsere Rechnung an den Mandanten geschickt. Weil wir mit den gesetzlichen Gebühren inzwischen aber besser fahren (O-Ton Chef
), haben wir jetzt diese anstatt dem vereinbarten Zeithonorar abgerechnet (war in der Vergütungsvereinbarung ja auch so geregelt, also kein Problem).
Die Rechnung sieht so aus:
1,5 GG Nr. 2300 VV RVG 969,00 €
1,5 EG Nr. 1000 VV RVG 969,00 €
PT-Pauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.958,00 €
19 % MwSt. Nr. 7008 VV RVG 372,02 €
Zwischensumme brutto 2.330,02 €
zzgl. offener Betrag aus Rechnung 50,00 €
abzgl. gezahltes Zeithonorar 1.005,11 €
abzgl. Erstberatung 226,10 €
zu zahlender Betrag 1.148,81 €
Jetzt hat der Mandant jedoch bestandet, dass wir nicht gleichzeitig die 50,00 € hinzurechnen können und nur die
1.005,11 € abziehen können. Nach langem Hin und Her hat er sich mit meinem Chef schließlich darauf geeinigt, die Rechnung ohne die 50,00 € zu zahlen, also 1.098,81 €. Weil er dies bis heute aber auch nicht getan hat, soll ich jetzt einen MB über den vollen Rechnungsbetrag inkl. 50,00 € erstellen.
Und jetzt sitze ich hier und bin mir absolut unsicher, wie das jetzt mit den 50,00 € ist. Eigentlich war ich mir sicher, dass es richtig ist, ihm die 50,00 € nachträglich noch einmal in Rechnung zu stellen und den zu niedrigen, gezahlten Betrag abzuziehen. Mittlerweile habe ich aber ein riesiges Brett vor dem Kopf und wollte sicherheitshalber einfach mal eure Meinung dazu hören, denn spätestens im MB sollte der geltend gemachte Betrag schon stimmen.
Ein paar Meinungen wären toll!
Liebe Grüße![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
![Smilie :smile:](./images/smilies/icon_smile.gif)
Erst einmal: ich war mir unsicher, in welchen Bereich das hier gehört. Sollte dieser hier falsch sein, bitte verschieben.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Ich habe folgendes Problem:
Wir haben seit einem Jahr eine Erbsache am Laufen, die jetzt endlich durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet wurde. Mit dem Mandanten wurde bei Auftragserteilung eine Vergütungsvereinbarung getroffen, dass nach Zeithonorar abgerechnet werden soll, wenn die gesetzlichen Gebühren nicht höher sind.
Gleich nach dem ersten Gespräch haben wir eine Rechnung über die Erstberatung i.H.v. 190,00 € + MwSt. gestellt, also 226,10 €, die vom Mandanten auch bezahlt wurde.
Vor ein paar Monaten haben wir dann eine Zwischenabrechnung gestellt, also über das Zeithonorar. Die Rechnung belief sich auf 1.055,11 €. Der Mandant hat versehentlich nur 1.005,11 € gezahlt. Kurz darauf kam eine E-Mail von ihm, dass er die fehlenden 50,00 € sofort auch noch zahlen würde, was er jedoch nicht getan hat. Wir haben es dann dabei belassen und bloß für uns vermerkt, diesen Betrag bei der Schlussabrechnung noch hinzu zu rechnen.
Jetzt ist die Sache wie gesagt beendet und wir haben unsere Rechnung an den Mandanten geschickt. Weil wir mit den gesetzlichen Gebühren inzwischen aber besser fahren (O-Ton Chef
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Die Rechnung sieht so aus:
1,5 GG Nr. 2300 VV RVG 969,00 €
1,5 EG Nr. 1000 VV RVG 969,00 €
PT-Pauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.958,00 €
19 % MwSt. Nr. 7008 VV RVG 372,02 €
Zwischensumme brutto 2.330,02 €
zzgl. offener Betrag aus Rechnung 50,00 €
abzgl. gezahltes Zeithonorar 1.005,11 €
abzgl. Erstberatung 226,10 €
zu zahlender Betrag 1.148,81 €
Jetzt hat der Mandant jedoch bestandet, dass wir nicht gleichzeitig die 50,00 € hinzurechnen können und nur die
1.005,11 € abziehen können. Nach langem Hin und Her hat er sich mit meinem Chef schließlich darauf geeinigt, die Rechnung ohne die 50,00 € zu zahlen, also 1.098,81 €. Weil er dies bis heute aber auch nicht getan hat, soll ich jetzt einen MB über den vollen Rechnungsbetrag inkl. 50,00 € erstellen.
Und jetzt sitze ich hier und bin mir absolut unsicher, wie das jetzt mit den 50,00 € ist. Eigentlich war ich mir sicher, dass es richtig ist, ihm die 50,00 € nachträglich noch einmal in Rechnung zu stellen und den zu niedrigen, gezahlten Betrag abzuziehen. Mittlerweile habe ich aber ein riesiges Brett vor dem Kopf und wollte sicherheitshalber einfach mal eure Meinung dazu hören, denn spätestens im MB sollte der geltend gemachte Betrag schon stimmen.
Ein paar Meinungen wären toll!
Liebe Grüße
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)