Frage Frist

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pepe
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#1

09.01.2012, 09:43

Hallo Zusammen,

Beklagter erhält am 06.12.2011 Klage zugestellt und das Gericht ordnet das schriftliche Vorverfahren an.
Am 21.12.2011 zeigen wir Verteidigungsbereitschaft an. Gleichzeitig erlässt das Gericht am 21.12.2011 bereits ein VU.

Nach meiner Berechnung ist das VU vorzeitig ergangen. Nach § 187 BGB dürfte doch der 06.12.2011 nicht mitgerechnet werden. Die Verteidigungsanzeige gegen die Klage ist nach meiner Berechnung am 21.12.2011 fristgerecht angezeigt worden (06.12.2011 + 2 Wochen = 20.12.2011 + 1 Tag (da ein Ereignis) = 21.12.2011).

Liege ich da falsch? :thx
conni
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#2

09.01.2012, 10:07

Ich meine, dass die Frist am 20.12. abgelaufen ist, da ja bereits am 06.12. zugestellt wurde.
Wir berechnen es jedenfalls immer so.
pepe
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#3

09.01.2012, 10:09

Aber darf aufgrund von § 187 BGB der Tag Zustellung den mitgerechnet werden?
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#4

09.01.2012, 10:10

Wenn du dir einen Kalender zur Hand nimmst und ab dem 7.12. die 14 Tage abzählst, kommst du auf den 20.12. als 14. Tag. d.h., am 21.12. ist die Frist bereits abgelaufen.
Grüße - sansibar
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sunny84
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#5

09.01.2012, 10:11

:zustimm 20.12. war der letzte Tag der Frist
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pepe
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#6

09.01.2012, 10:31

Bitte nicht falsch verstehen, ich will es nur verstehen!

Mir nur zu sagen Fristende ist der 20.12., weil 06.12. + 14 Tage = 20.12. hilft mir leider nicht.

Ich will wissen, warum oder eben nicht der 06.12. überhaupt mitgerechnet werden darf.

Nach § 187 Abs. 1 BGB ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung einer Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. Eine Klagezustellung ist ein Ereignis und somit wird der Tag der Zustellung nicht in die First miteingerechnet.

So steht es bei mir.
gkutes

#7

09.01.2012, 10:32

Der Tag wird nicht mitgezählt und deswegen war die Frist am 20.12. abgelaufen
RechtsKnecht
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#8

09.01.2012, 18:26

Ich kenne dein Problem, das macht auch vielen im Studium zu schaffen. Es geht um 14 Tage.

06. ging das Ding ein, also beginnt die Frist am 07. zu laufen. Plus 14 Tage sind dann der 21. Richtig? Falsch. Das wären 15 Tage. Viele vergessen den Starttag mitzurechnen.


Die Frist beginnt zu laufen am 07. um 0:00 Uhr. Von da an 14 Tage.
07. - 08. - 09. -10. - 11. - 12. - 13. - 7 Tage vergangen
14. - 15. - 16. - 17. - 18. - 19. - 20. - 14 Tage vergangen
Die 14-Tage Frist endet daher am 20. um 24:00 Uhr.


Ich hoffe, das war einigermaßen anschaulich. Sowas muss man, wenn man Probleme hat, wirklich im Kalender auszählen.
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