Nr. 3305 & Nr. 3308 VV RVG

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XLadyX
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#1

07.01.2012, 19:40

Fällt bei diesen Gebühren nur einmalig die Nr. 7002 VV RVG an? Habe in dem Buch von der Frau Konstanze Halt so etwas gelesen. Stimmt das? Wenn ja, wo steht das im RVG? :oops:
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#2

07.01.2012, 19:42

Ja, aber nicht nur da. Alle Gebühren, die den gleichen Verfahrenszug betreffen, lösen nur einmal die 7002 VV aus.
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#3

07.01.2012, 19:54

Also: Wenn ich einen MB beantrage und dann einen VB kann ich nur einmal die Nr. 7002 berechnen. Wenn aber dann Einspruch gegen den VB eingelegt wird und dann die Klage bei Gericht anhängig wird dann aber 2x. Und wie ist es wenn ich ZV-Antrag und dann einen Pfüb beantrage entsteht Sie dann 2x berechnen. Kannst du mir Beispiele nennen?
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#4

07.01.2012, 20:54

Also: Wenn ich einen MB beantrage und dann einen VB kann ich nur einmal die Nr. 7002 berechnen. Wenn aber dann Einspruch gegen den VB eingelegt wird und dann die Klage bei Gericht anhängig wird dann aber 2x
.

MB und VB sind die gleiche gebührenrechtliche Angelegenheit, also nur einmal Auslagen nach dem gesamten Gebührenwert. Wenn das streitige Verfahren folgt, ist das eine neue Angelegenheit und die Auslagen fallen erneut an.

Jede ZV-Maßnahme ist eine eigene Angelegenheit, also kriegen die auch jeweils Auslagen.
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#5

07.01.2012, 22:24

Danke
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