Rechtskraftvermerk
Verfasst: 27.12.2011, 10:56
Hallo,
ich glaub ich hab einfach nur einen Denkfehler und bin mir jetzt einfach nicht mehr sicher:
Ich habe einen Scheidungsbeschluss, in welchem auch über den Versorgungsausgleich entschieden wurde.
Wenn ich jetzt den Rechtskraftmerk einhole - dann doch nur über den Scheidungsausspruch, oder?
Manchmal denk ich, ich bin blöd.
Guten Rutsch ins Neue Jahr.
ich glaub ich hab einfach nur einen Denkfehler und bin mir jetzt einfach nicht mehr sicher:
Ich habe einen Scheidungsbeschluss, in welchem auch über den Versorgungsausgleich entschieden wurde.
Wenn ich jetzt den Rechtskraftmerk einhole - dann doch nur über den Scheidungsausspruch, oder?
Manchmal denk ich, ich bin blöd.
Guten Rutsch ins Neue Jahr.