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Rechtskraftvermerk

Verfasst: 27.12.2011, 10:56
von Azubienchen
Hallo,

ich glaub ich hab einfach nur einen Denkfehler und bin mir jetzt einfach nicht mehr sicher:

Ich habe einen Scheidungsbeschluss, in welchem auch über den Versorgungsausgleich entschieden wurde.
Wenn ich jetzt den Rechtskraftmerk einhole - dann doch nur über den Scheidungsausspruch, oder?

Manchmal denk ich, ich bin blöd.
Guten Rutsch ins Neue Jahr.

:thx

Re: Rechtskraftvermerk

Verfasst: 27.12.2011, 11:13
von Zaubermaus007
Nein, der Beschluss wird ingesamt rechtskräftig, also auch der VA... Die Eheleute bekommen aber auch von Amts wegen
eine Teilausfertigung des Beschlusses mit Rechtskraftvermerk. Deshalb sparen sich glücklicherweise die meisten Rechtsanwälte mittlerweile die Einholung des Rechtskraftvermerkes.