Hallo,
wir sind Terminsvertreter und haben mit der Gegenseite Gebührenteilung vereinbart.
Geht ab dem Klageverfahren los:
Ich habe eine 1,3 Verf.Geb.Nr. 3100
3104
und Postpauschale
durch 2.
Ist das falsch? Bei Gebührenteilung fallen doch die Kosten ganz normal an und werden durch 2 geteilt oder nicht?!
Gebührenteilung
musst schon genau sagen, was vereinbart wurde. Es gibt Gebührenteilungen in verschiedenen Formen
-
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Normalerweise wird abgerechnet:
für den Hauptbev.
1,3 VG 3100
Postauslagen, USt
für den Unterbev.
0,65 VG 3401
1,2 TG 3402
Postauslagen, USt
Bei hälftiger Gebührenteilung werden beide Summen addiert und das Ergebnis dann durch 2 geteilt.
Es kann aber auch vereinbart worden sein, dass insgesamt so abgerechnet wird, als ob nur ein Anwalt tätig geworden wäre. Also:
1,3 VG 3100
1,2 TG 3104
Postauslagen, USt
dann diese Summe durch 2 teilen.
Ich würde daher beim Hauptbevollmächtigten um Bestätigung bitten, dass von der Gebührenteilung die Vergütung des Haupt- und des Unterbev. umfasst sind. Ansonsten muss er einen anderen Vorschlag mitteilen.
für den Hauptbev.
1,3 VG 3100
Postauslagen, USt
für den Unterbev.
0,65 VG 3401
1,2 TG 3402
Postauslagen, USt
Bei hälftiger Gebührenteilung werden beide Summen addiert und das Ergebnis dann durch 2 geteilt.
Es kann aber auch vereinbart worden sein, dass insgesamt so abgerechnet wird, als ob nur ein Anwalt tätig geworden wäre. Also:
1,3 VG 3100
1,2 TG 3104
Postauslagen, USt
dann diese Summe durch 2 teilen.
Ich würde daher beim Hauptbevollmächtigten um Bestätigung bitten, dass von der Gebührenteilung die Vergütung des Haupt- und des Unterbev. umfasst sind. Ansonsten muss er einen anderen Vorschlag mitteilen.
- ellimorelli
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ich "häng" mich mal an diesen Beitrag ran....
wir sind auch Terminsvertreter und es wurde vereinbart, dass alle Kosten (HBV und unsere) durch 2 geteilt werden.
Nun haben wir eine Kopie der Kostenrechnung des HBV, welche er an seinen Mdt. verschickt hat und die nun auch beglichen ist.
Nach seiner Rechnung hat er wie folgt abgerechnet:
1,3 VG (HBV)
1,2 TG
0,65 VG (TV)
Auslagenpausch.
netto kommt er auf 224,75 €
brutto auf 267,45 €
spielt netto ein Rolle? er hat den Nettobetrag in seinem Anschreiben genannt?!?
ich hätte jetzt eig. eine Rechnung in Höhe von 267,45 € : 2, also 133,73 € gestellt. Ist das soweit richtig?
Rechnungsempfänger ist der Mdt. oder die uns beauftragende Kanzlei? Von denen kommt ja auch unser Geld....
- ellimorelli
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Auf wen die Rechnung ausgestellt wird, kommt wie immer darauf an, wer der Auftraggeber ist. Der Hauptbevollmächtigte oder halt die Partei.
ich nehme hier an, dass der HBV in eigenem Namen beauftragt hat... Weil sonst hätte der wohl nicht so ggü seiner Mandantschaft abgerechnet. (außer, der hat es falsch gemacht )
@elli - ja, du kannst dessen gebühren einfach übernehmen und durch 2 teilen.
ich nehme hier an, dass der HBV in eigenem Namen beauftragt hat... Weil sonst hätte der wohl nicht so ggü seiner Mandantschaft abgerechnet. (außer, der hat es falsch gemacht )
@elli - ja, du kannst dessen gebühren einfach übernehmen und durch 2 teilen.