Kostenvorschussnote

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Chris0601
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#1

29.11.2011, 11:06

Hallo,

hätte da mal eine buchhaltärische Frage. Wie macht ihr das wenn ihr einen Kostenvorschuss einfordert? Mein Chef meinte ich soll eine Kostenvorschussnote schreiben. Bis jetzt haben wir aber immer nur Kostennoten geschrieben und diese bei späteren Änderungen storniert und eine neue geschrieben. In dem speziellen Fall kann es aber gut sein, dass das Gericht den Streitwert höher als wir ansetzt, wir möchten aber nicht das ganze Verfahren abwarten sondern schon jetzt einen Vorschuss. Die Kostennoten sind ja als Rechnung mit einer laufenden Nr versehen. Die Kostenvorschussnote ist ja auch eine Art Rechnung, muss die jetzt auch ne laufende Nr haben? Wir macht ihr das?


Gruß
Chris
gkutes

#2

29.11.2011, 11:53

Bis jetzt haben wir aber immer nur Kostennoten geschrieben und diese bei späteren Änderungen storniert und eine neue geschrieben.
Das ist nicht dein Ernst :!: :!: :shock: :shock: :shock: Junge, Junge...
WARUM, um Himmels willen????????
Das ist wirklich völliger Mist und sollte tunlichst SO nicht mehr praktiziert werden!

Also, eine Vorschussnote kann, aber muss keine Rechnungsnummer haben. Ich schicke immer lieber alles mit Rechnungsnummer.
Wenn dann das endgültige Honorar abgerechnet wird, dann den Vorschuss in der Honorarnote bitte abziehen/verrechnen und nicht die bezahlte Vorschussnote stornieren!
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Kasimir1603
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#3

29.11.2011, 11:55

Ich leg Dir mal ganz lieb das Skript von E. Günter Nath "Die Rechnung in der Anwaltskanzlei nach RVG und UStG" - go+gle das mal und lies es durch.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
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Chris0601
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#4

29.11.2011, 12:31

gkutes hat geschrieben:
Bis jetzt haben wir aber immer nur Kostennoten geschrieben und diese bei späteren Änderungen storniert und eine neue geschrieben.
Das ist nicht dein Ernst :!: :!: :shock: :shock: :shock: Junge, Junge...
WARUM, um Himmels willen????????
Das ist wirklich völliger Mist und sollte tunlichst SO nicht mehr praktiziert werden!
Warum ist das so falsch? Ich rede hier von Kostennoten, normalerweise rechnen wir ja erst ab wenn alles klar ist. Aber wenn sich wirklich mal was ändert, schicken wir ne neue Kostennote heraus mit dem Hinweis Kostennote Nr 3 ersetzt Kostennote Nr. 2 in KN 3 wird der Betrag der schon gezahlt wurde natürlich miteinbezogen....

Ich frage ja gerade um hier was zu lernen - nur ist der Hinweis das ist völliger Mist da auch keine Hilfe....

@ kasimir: hast du mal einen link? Ich finde das PDF nicht. Ich lande immer bei der Rakko Köln.
gkutes

#5

29.11.2011, 12:41

ich war so geschockt, dass ich nichts anderes rausbekommen habe :lol:

was ist denn dann bei dir ne Kostennote? Also ohne Rg-Nr.? warum schreibst du dann "stornieren"? Ich dachte, es handelt sich hier um eine Rechnung.

Und wo soll dann jetzt der Unterschied zwischen deiner bisherigen Kostennote und der jetzigen Kostenvorschussnote sein? Ist doch dann genau das selbe?

Wenn du jetzt also quasi nur Briefe mit Zahlungs"aufforderung" schreibst, dann muss doch auch keine KN 3 durch KN 2 etc ersetzt werden. Das ist dann nur noch total umständlich =)
Wenn du erst die VG als Vorschuss einforderst hast du KN 1. Dann meinetwegen die TG, dann KN 2. Dann ändert sich der Streitwert, dann machst du KN 3 mit VG und TG unter Abzug von KN1 und KN2. Da braucht doch nix "storniert" bzw ersetzt werden

Habt ihr ein Anwaltsprogramm? Wie werden die Vorschüsse verbucht?

http://www.skriptorama.de/" target="blank
ob der download kostenlos ist, musste mal probieren
Chris0601
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#6

29.11.2011, 13:42

Kostennote ist für mich die Rechnung. Kostenvorschussnote gab es bei ins bis jetzt nicht. Für mich ist eine Kostenvorschussnote eigentlich nur ein Brief mit dem ein Vorschuss angefordert wird. Wenn dieser Vorschuss dann kommt wäre halt die Frage was wir mit dem machen. USt muss ja auch abgegührt werden aber ne "richtige" Rechnung gibt es ja noch nicht.

Aber ich verstehe worauf du hinaus willst. Wahrscheinlich werden wir die Kostennoten wie bisher erstellen und dem Mandanten schreiben, dass sich hier noch was ändern kann. Dann erstellen wir eine Endabrechnung unter Anrechnung der ersten Kostennote....

P.S. Wenn man deinem Link folgt und dort das Skript runter laden will, landet man wieder bei der Rakko Köln :roll:
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#7

29.11.2011, 13:46

Also bei uns heißt es einfach den Kostenvorschussnote, aber genau wie eine normale Rechnung aufgebaut. Entweder nehmen wir dann gleich die voraussichtlichen Gebühren rein, oder wir nehmen einfach einen Betrag und dann als "Vorschuss gem. § 9 RVG" zzgl. USt. Bei der Endabrechnung wird dieser Vorschuss (KN 1) einfach angerechnet.
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gkutes

#8

29.11.2011, 13:58

ok. das ist immer der Mist mit den verschiedenen Begrifflichkeiten.
Mit einer Kostennote rechne ich steuerfreie Gerichtskosten ab. Diese hat bei mir keine RgNr
Rechnungen sind bei mir Honorarnoten, da ich ja Honorar abrechne. Diese haben dann RgNr

Alle Rechungen, die du vor Abschluss des Verfahren stellst, sind ja quasi Vorschussrechnungen.

Du kannst jedenfalls keine bezahlten Rechnungen mit RgNr einfach so stornieren. Dann ist das dort enthaltene Honorar ja im Haben, ohne dass es ein Soll gibt. Storniert wird eine Rechnung nur, wenn du das Original noch da hast und iwi Mist gemacht hast. Eine bezahlte bzw versandte Rechnung wird gutgeschrieben. Die Gutschrift erhält eine eigene Rechnungsnummer. Aber dies auch nur, wenn der Mdt das Geld auch wiederbekommen soll. Wenn nur eine Verrechnung stattfindet, bleibt die "alte" Rechnung einfach stehen.
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#9

29.11.2011, 14:09

wende Dich doch wegen einer Abschrift des Skripts an die RAK Köln (kontakt@rak-koeln.de).
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#10

29.11.2011, 14:11

Bei uns gibt es keine Gutschriften. Ist eine Rechnung rausgegangen, noch nicht bezahlt und muss korrigiert o. ä. werden, muss das Original vom Mandanten angefordert werden und storniert werden. So will das die Geschäftsführung und Buchhaltung. :roll:

Ist eine Rechnung bezahlt, aber evtl. falsch, wird eine neue Rechnung gemacht und die alte Rechnung einfach angerechnet.
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