Kostenerstattung Arbeitsrecht I. Instanz?
Verfasst: 29.11.2011, 08:10
Hallo an Alle,
ich habe hier eine Arbeitsrechtsache I. Instanz. Nach § 12 a I ArbGG gibt es zwar keine Kostenerstattung, das Gericht hat aber dennoch eine Kostengrundentscheidung getroffen, wonach unsere Partei mehr als 50 % zu tragen hat. Geht denn das? Darf man in einem solchen Fall die Anwaltskosten zur Ausgleichung anmelden? Wenn ja/nein: gibts dazu Beschlüsse oder weitere §§? Die GS war selbst ein RA, er kann daher schon keine RA-Kosten einrechen, egal, in welchem Verfahren.
Ich bitte um schnellstmögliche Antwort.
Danke
ich habe hier eine Arbeitsrechtsache I. Instanz. Nach § 12 a I ArbGG gibt es zwar keine Kostenerstattung, das Gericht hat aber dennoch eine Kostengrundentscheidung getroffen, wonach unsere Partei mehr als 50 % zu tragen hat. Geht denn das? Darf man in einem solchen Fall die Anwaltskosten zur Ausgleichung anmelden? Wenn ja/nein: gibts dazu Beschlüsse oder weitere §§? Die GS war selbst ein RA, er kann daher schon keine RA-Kosten einrechen, egal, in welchem Verfahren.
Ich bitte um schnellstmögliche Antwort.
Danke