Kostenfestsetzungsantrag

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Leo
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#1

28.11.2011, 11:24

Mal eine bissl blöde Frage:

Wir haben einen Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite zugeschickt bekommen. Wir sollen bzgl. des KFA jetzt Stellung nehmen. Die Gegenseite hat einen Mahnbescheid eingereicht und ein Vollstreckungsbescheid ist ergangen. Auf den Vollstreckungsbescheid haben wir Einspruch eingelegt. Dann ging die Sache ins streitige Verfahren und ein Termin fand auch statt. Nun hat die Gegenseite so abgerechnet:

MB-Gebühr
VB-Gebühr
- MB-Gebühr
VG
TG

Ist das so richtig? Ich mein die MB-Gebühr fällt eh weg aber die VB-Gebühr wird trotzdem im KFA mit berücksichtigt?
Vielen Dank für Eure Antworten.
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gkutes

#2

28.11.2011, 11:26

das ist grundsätzlich richtig, wenn der VB NICHT aufrecht erhalten wurde
Leo
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#3

28.11.2011, 11:32

Also es gab ein Teilanerkenntnisurteil, daraus ergibt sich, dass der VB in Höhe von 397,96 aufrecht erhalten wird.
Heißt das, es gibt die VB Gebühr nur über die 397,96 Euro?
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gkutes

#4

28.11.2011, 11:59

Heißt das, es gibt die VB Gebühr nur über die 397,96 Euro?
nein

hier wäre die Kostenentscheidung dann mal noch interessant.
Leo
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#5

28.11.2011, 12:06

Im nächsten Beschluss lautet es, soweit die Beklagte nicht durch Teilanerkenntis verurteilt wurde, waren die kosten des Rechtsstreits dem Kläger nach Klagerücknahme aufzuerlegen.
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gkutes

#6

28.11.2011, 12:08

und um welche Beträge ging es? lass dir doch nicht alles aus der nase ziehen 8)

wenn ein VB nur teilweise aufrecht erhalten wird, wie läuft das damm mit dem VB als Titel? bekommt man einen neuen oder gilt der Alte mit dem Zusatz des AU?
Leo
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#7

28.11.2011, 12:32

Sorry. :-) Ich blättere hier die ganze Zeit wie wild durch die Akte und bin leicht verwirrt.

der Kläger trägt 92 von Hundert
die Beklagte 8 von Hundert

Also wir haben hier noch einen Beschluss bekommen in dem es heißt, dass der Streitwert fürs Mahnverhfaren auf 4.573,21 Euro gesetzt wurde, für die VG auf 3.475,61 und für die TG auf 2.190,00


Meinst Du sonst noch andere Beträge?
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gkutes

#8

28.11.2011, 13:28

weißt du, was mit dem VB passiert?
hier kommt es ja drauf an, welche Kosten in diesem mit tituliert sind.
Leo
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#9

28.11.2011, 15:22

Ich muss ehrlich sagen, ist mir das auch irgendwie neu, dass gegen den VB Einspruch eingelegt wurde und das dann weiter ins streitige übergeht. Auf jedenfall ist in dem VB eine Gesamtforderung von 5.093,78 Euro.
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gkutes

#10

28.11.2011, 16:30

naja - das ist jetzt nicht so selten.

aber deine Streitwerte geben mir Rätsel auf...

gut - jetzt sag noch mal genau, wie das Anerkenntnis lautet. Sind da Kosten des Mahnverfahrens irgendwie erhalten?
So wie ich das jetzt gelesen habe, gilt der "alte" VB nun in Verbindung mit dem Anerkenntnisurteil.
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