Trennungsjahr ggü ARGE nicht angegeben, Problem?

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E_S
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#1

22.11.2011, 16:55

Hoffentlich für heute mein letztes Problem:

Mdt lebt nach eigenen Angaben seit 13 Monaten in einem Haushalt von Ehepartner getrennt, beauftragt uns mit Scheidungsantrag, haben den Antrag mit VKH-Antrag soweit fertig.

Frage ist: ist es für sie ein Problem, dass sie ggü ARGE die Trennung nicht angezeigt hat? Sie hätte ja eine Änderung der persönlichen Verhältnisse, hier die Trennung, anzeigen müssen? Familie hat als eine Bedarfsgemeinschaft weiterhein Leistungen erhalten. Sie meinte, wir sollten den Antrag nicht einreichen, bevor das geklärt sei, da sie nun Angst habe, dass ARGE Probleme macht! Hätte Chefin am liebsten gar nicht nachgefragt!

Wenn ARGE Probleme machen sollte, dann wäre sie bereit, die Trennung der ARGE nunmehr anzuzeigen und nach einem Jahr den Antrag einzureichen.
Meine persönliche Meinung: die haben gar nicht getrennt gelebt;-) aber egal, meine Meinung ist ja erst mal unerheblich!

Was meint ihr, gibt es Probleme? Habt ihr Erfahrungen mit "so einer Konstellation"?
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Adora Belle
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#2

22.11.2011, 17:02

Das sind Fragen, die die Chefin beantworten muß. Dafür ist das Forum nicht geeignet.
E_S
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#3

22.11.2011, 17:09

Hallo Adora Belle, wir sitzen ja hier mit Chefin und kommen nicht weiter:-(

Wir haben schon diverse Kürzungs- und Aufhebungs und Erstattungsbescheide gesehen aus irgendwelchen fehlenden Mitwirkungshandlungen und Mitteilungen ggü ARGE, aber eben noch nicht derartiges wegen fehlender Mitteilung des Status "getrennt lebend".

Habe heute anonym bei der ARGE Info holen wollen, habe angerufen und gesagt, ob aufgrund anstehender Trennung ein Partner einen eigenen Antrag stellen müsste, so dass dieser dann einen eigenen Leistungsbescheid braucht usw....die wollte meine Bedarfsgemeinschaftnummer wissen, ohne BG-Nummer, keine Auskunnft! Da habe ich mich bedankt und aufgelegt.

Vielleichtist jemandem ein ähnlich gelagerter Fall untergekommen?!?!
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Adora Belle
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#4

22.11.2011, 17:22

Der ARGE ist es doch nur recht, wenn die beiden so lange wie möglich eine Bedarfsgemeinschaft bleiben. Braucht sie weniger zahlen. Ich kann mir nicht so recht vorstellen, welchen Ärger es da geben sollte.

Andersrum wird ein Schuh draus. Wenn beim Familiengericht nicht hieb- und stichfest dazu vorgetragen wird, wie die Eheleute die Trennung "von Tisch und Bett" innerhalb der Ehewohnung vorgenommen und gelebt haben, dann ist es Essig mit dem Trennungsjahr.
Casa
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#5

22.11.2011, 17:22

Rechtsfolge der Trennung wäre einzig und allein 100% (364 €) der Regelleistung für jede Person, statt 90 % (328 €) pro Person, sofern getrennt gewirtschaftet wird (sozusagen getrennt von Tisch und Bett), wenn sie noch in einer Wohnung leben.


Unbedingt noch in 2011 den Antrag stellen auf Überprüfung der Bescheide aus dem Jahr 2010 bezüglich der höheren Regelleistung.


Edit: Da das Jobcenter nicht überzahlt hat, sondern weniger geleistet hat, gibts für den MDT auch keine negativen Folgen.


Edit2: Wir lassen meist die Mandanten den Antrag stellen, da das hiesige AG sich weigert Beratungshilfe für Anträge zu gewähren.
Auch verdient man mehr an einem Widerspruch.
Und: Die Gegenseite heult nicht so sehr wegen den Kosten rum, denn es gibt weniger wenn man im Antragsverfahren tätig war.


Edit3: :D

Der Laden heißt seit 2011 Jobcenter.
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