Hallo alle zusammen,
ich habe mal wieder eine ziemlich blöde ZV-Akte auf dem Tisch.
Ich habe einen Titel gegen Schuldner X. ZV-Auftrag gemacht. GVZ teilte mit, dass Schuldner X verstorben ist. Wir haben Einsicht in die Nachlassakte genommen. Alle in Frage kommenden Erben haben die Erbschaft ausgeschlagen.
Soweit ich das jetzt herausgefunden habe, muss ich gem. § 779 Abs. 2 ZPO einen Nachlassverwalter bestellen.
Hat jemand ein Muster für solch einen Antrag bzw. worauf muss ich bei so einem Antrag achten?
Danke!
Antrag Bestellung Nachlassverwalter
Lies dir mal die §§ 1982 und 2011 BGB durch, letzteren bezüglich der Haftung des Fiskus.
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du kannst einen NAchlasspfleger bestellen....
aber Achtung: eine Bestellung muss nicht erfolgen...
außerdem kann es sein, dass ein Vorschuss geleistet werden muss...
aber das entscheidet letzten Endes das NG
aber Achtung: eine Bestellung muss nicht erfolgen...
außerdem kann es sein, dass ein Vorschuss geleistet werden muss...
aber das entscheidet letzten Endes das NG
was soll denn darin stehen? Wer soll das denn ausfüllen bzw. ausgefüllt haben?Spkie hat geschrieben:ist ganz einfach ein satz wo du um Übersendung des Nachlassverzeichnisses bittest