Schmerzensgeld als Sondergut?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Benutzeravatar
Fienchen
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 395
Registriert: 08.03.2010, 19:46
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro

#1

03.11.2011, 12:16

Hallo an alle,
zu folgender Fragestellung finde ich einfach keine abschließende Meinung/Rechtsprechung.

Ober-Thema ist Gütergemeinschaft - Gesamtgut, Sondergut, Vorbehaltsgut.

"Wie ist der Schmerzensgeldanspruch nach Beginn der Ehe zu behandeln?"
Fall: Emil und Grit sind miteinander verheiratet und leben im vertraglichen Güterstand der Gütergemeinschaft. Bei der Eheschließung wurde Grit ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 50.000 € gegen ihren Arbeitgeber zugesprochen. Dieser hatte sie unter Missbrauch des Anhängigkeitsverhältnisses zur Gestattung der außerehelichen Beiwohnung gezwungen.


Das bereitet mir das ziemlich Kopfzerbrechen. Ich würde sagen, das diese 50.000 € zum Sondergut zählen, da ihr dieses Geld ja wegen Verletzung eines höchstpersönlichen Rechts zugesprochen wurde. Ein solches Recht wäre ja auch nicht abtretbar. Mein Chef ist gleicher Meinung. Wir finden aber nichts, was diese unsere Meinung belegen würde.
Entsprechende Kommentare aus dem Familienrecht zählen Schmerzensgeld zum Gesamtgut, dieses Schmerzensgeld stammt aber aus Unfall o.ä., nicht aus "Zwang zur außerehelichen Beiwohnung".

Kann mir da jemand helfen?
Wenn ich dir Recht gebe, hab ich ja keins mehr...
-------------------------------------------------------------------------------
Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken.
-------------------------------------------------------------------------------
196
Antworten