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Frist läuft ab - Antrag Ruhen des Verfahrens

Verfasst: 28.10.2011, 09:18
von Nici1990-2011
Hallöchen und Guten Morgen,

wir haben folgendes Problem:

Wir sind Kläger und für uns läuft heute eine Frist zur Erwiderung auf den SS der Gegenseite aus. Der Anwalt würde gern das Ruhen des Verfahrens beantragen, dem die Gegenseite mit hoher Wahrscheinlichkeit zustimmen wird.

Mir stellt sich jetzt die Frage. Wenn heute die Frist abläuft und wir unseren Antrag auf Ruhen des Verfahrens heute an das Gericht schicken, haben wir dass unsere Frist verloren und ist diese dann weg oder wie ist das?
Oder sollten wir besser einen Firstverlängerungsantrag stellen und dann das Ruhen des Verfahrens beantragen?

Der Anwalt hätte gern einen Nachweis aus dem Gesetz, ich finde allerdings leiner nichts.

Brauche dringend Hilfe.

Vielen Dank schon einmal.

Re: Frist läuft ab - Antrag Ruhen des Verfahrens

Verfasst: 28.10.2011, 10:06
von gkutes
klar ist die Frist dann erstmal weg. Aber des ist doch nur ne Stellungnahme. Dazu findest du nix im Gesetz!
warum soll das Verfahren ruhen?

Re: Frist läuft ab - Antrag Ruhen des Verfahrens

Verfasst: 28.10.2011, 10:13
von Nici1990-2011
es schweben Vergleichsverhandlungen

Re: Frist läuft ab - Antrag Ruhen des Verfahrens

Verfasst: 28.10.2011, 10:15
von gkutes
einfacher wäre vll, dann ne Fristverlängerung zu beantragen... Aber dann hat man ja wieder Druck im Nacken :mrgreen:

Re: Frist läuft ab - Antrag Ruhen des Verfahrens

Verfasst: 28.10.2011, 10:18
von rosa
:zustimm

am sinnigsten wäre es, die Frist zur Stellungnahme wegen schwebende Vergleichsverhandlungen zu verlängern. Ruhen muss das Verfahren ja nicht, die Frist kann ja durchaus auch noch weiter verlängert werden.....

Re: Frist läuft ab - Antrag Ruhen des Verfahrens

Verfasst: 28.10.2011, 16:27
von Nici1990-2011
ja das haben wir jetzt auch so gemacht. Wenn die sich nächste Woche sowieso einigen ist der Drops ja sowieso gelutscht.

:thx