Strafrecht: Beschwerdeverfahren gesondert abrechnen?
Verfasst: 26.10.2011, 16:19
Hallo ihr Lieben,
folgender Sachverhalt:
Unser Mandant bekommt während seines Urlaubs einen Strafbefehl zugestellt. Die Dame, die bei ihm daheim nach der Post schaut, versäumt es, uns rechtzeitig zu informieren. Mandant beauftragt uns mit der Einlegung des Einspruchs zusammen mit Wiedereinsetzungsantrag.
Antrag wird als unbegründet verworfen, wir legen sofortige Beschwerde ein.
Der Beschwerde wird abgeholfen und wir werden unseren Mandanten auch im Fortgang des Verfahrens weiter vertreten.
Meine Chefin möchte nun wissen, ob wir das Beschwerdeverfahren gesondert abrechnen dürfen und falls ja, welche Gebühren nun entstehen. Die Gebühren nach 3500 VV haben im Strafverfahren nichts verloren und die Gebühren nach 4200 ff. VV betreffen nur Beschwerden gegen Entscheidungen zur Hauptsache. Bin ratlos.
Vielen Dank für eure Hilfe schonmal.
LG, Yasura
folgender Sachverhalt:
Unser Mandant bekommt während seines Urlaubs einen Strafbefehl zugestellt. Die Dame, die bei ihm daheim nach der Post schaut, versäumt es, uns rechtzeitig zu informieren. Mandant beauftragt uns mit der Einlegung des Einspruchs zusammen mit Wiedereinsetzungsantrag.
Antrag wird als unbegründet verworfen, wir legen sofortige Beschwerde ein.
Der Beschwerde wird abgeholfen und wir werden unseren Mandanten auch im Fortgang des Verfahrens weiter vertreten.
Meine Chefin möchte nun wissen, ob wir das Beschwerdeverfahren gesondert abrechnen dürfen und falls ja, welche Gebühren nun entstehen. Die Gebühren nach 3500 VV haben im Strafverfahren nichts verloren und die Gebühren nach 4200 ff. VV betreffen nur Beschwerden gegen Entscheidungen zur Hauptsache. Bin ratlos.
Vielen Dank für eure Hilfe schonmal.
LG, Yasura