Insolvenz

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Kathrin-E
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#1

22.10.2011, 13:04

Hallo,

für mich ist dieses Thema noch sehr neu und habe daher mal einige "doofe" Fragen und hoffe, dass ihr mir hier weiterhelfen könnt.

Es liegt ein Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner vor. Aus dem VB wurde noch nicht vollstreckt. Dann hat der Schuldner Insolvenz angemeldet. Die Forderung wurde nicht angemeldet. Inzwischen hat der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt und das Inso-Verfahren ist abgeschlossen. Kann ich jetzt mit dem Vollstreckungsbescheid noch etwas anfangen, also daraus weiter vollstrecken?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar :)
Jupp03/11

#2

22.10.2011, 13:11

Welcher Berufszweig will das wissen?
Kathrin-E
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#3

22.10.2011, 13:28

Ich arbeite in einem Inkassobüro.
BabyBen

#4

23.10.2011, 12:54

Nein, du kannst wegen der erteilten Restschuldbefreiung nicht mehr legal vollstrecken.
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