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Sarah27
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#1
19.10.2011, 15:24
Hallo zusammen,
in einer Sache haben wir uns für die Streitverkündete bestellt. Nächste Woche ist ein termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.
Müssen wir jetzt noch Kostenantrag stellen oder wie läuft das?
LG,Sarah
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Pepples
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#2
19.10.2011, 15:26
Jepp, der Antrag sollte gestellt werden.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
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Sarah27
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#3
19.10.2011, 15:31
Danke, wie schreibe ich das denn genau und in welchem §§ steht das man es machen soll?
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Sarah27
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#4
19.10.2011, 16:10
Bitte helft mir, ich weiß nicht,wo das steht, dass man ne Antrag stellen soll...
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Luisa123456
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#5
19.10.2011, 17:39
Hallo,
§ 101 ZPO
Viele Grüße
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!