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Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten

Verfasst: 18.10.2011, 15:16
von susisa
Hallo ihr lieben,

wir haben für den Mandanten eine Forderung beim Gegner geltend gemacht und auch gleich unsere Kosten, weil der sich in Verzug befand. Jetzt hat er die Forderung bezahlt, aber nicht unsere Kosten. Jetzt soll ich einen MB beantragen. Nun weiß ich aber nicht, ob ich als Hauptforderung Rechtsanwaltskosten oder Schadensersatz aus Unfall/Vorfall auswählen soll, oder vielleicht was ganz anderes?? Aus den Beiträgen im Archiv werd ich einfach nicht schlau... :oops:

Ich hoffe, das ist nicht zu konfus geschildert. Ich würd mich über Hilfe freuen.

Re: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten

Verfasst: 18.10.2011, 15:18
von petzilein
Die machst du als Schadensersatz im Namen und im Auftrag eures Mandanten geltend.

Re: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten

Verfasst: 18.10.2011, 15:21
von alraune
Hallo,

der MB soll sich gegen den Gegner richten? Dann keinesfalls RA-Kosten auswählen. Schadensersatz ist richtig. Um was für eine Forderung handelte es sich, die Ihr geltend machen solltet?

Re: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten

Verfasst: 18.10.2011, 15:23
von susisa
Wow, ihr seid ja schnell, vielen Dank.

Die ursprüngliche Forderung war Honorar aus Werkleistung, wieso?

Re: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten

Verfasst: 18.10.2011, 15:26
von alraune
Weil die richtige Katalognr. dann "Schadensersatz aus Vertrag" ist und Du in Zeile 35 noch "Werk" bei "Vertragsart als Zusatz bei Katalog-Nr. 28" eintragen musst. :wink:

Re: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten

Verfasst: 18.10.2011, 15:27
von grommelie
Wenn Du nach BGB verrechnest, sind nicht Eure Gebühren, sondern vielmehr noch ein Teil der Hauptforderung offen. Gab es bei der Zahlung durch den Schuldner eine Zahlungsbestimmung? Wenn nein, dann verrechnest Du die Zahlung der Gegenseite zunächst auf Eure Gebühren und den Rest auf die Forderung des Mandanten.

Die Forderung des Mandanten die dann noch unbezahlt ist nimmst Du als Hauptforderung in den MB

Re: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten

Verfasst: 18.10.2011, 15:28
von susisa
Der Gegner hat die Forderung direkt an den Mdt bezahlt, dann also auf die Hauptforderung, oder?

Re: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten

Verfasst: 18.10.2011, 15:29
von alraune
So kann sie aber nur verrechnen, wenn der Gegner keine Leistungsbstimmung für seine Zahlung getroffen hat. Da susisa schrieb, der Gegner habe die Hauptforderung bezahlt, die Gebühren jedoch nicht, muss man wohl davon ausgehen, dass der Gegner seine Zahlung explizit auf die Hauptforderung geleistet hat.

Re: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten

Verfasst: 18.10.2011, 15:31
von alraune
Ja, dann auf die Hauptforderung. Die Leistungsbestimmung ist ja auch getroffen, wenn man anhand des Zahlbetrages genau erkennen kann, worauf die Zahlung geleistet worden ist.

Re: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten

Verfasst: 18.10.2011, 15:31
von petzilein
grommelie hat geschrieben:Wenn Du nach BGB verrechnest, sind nicht Eure Gebühren, sondern vielmehr noch ein Teil der Hauptforderung offen. Gab es bei der Zahlung durch den Schuldner eine Zahlungsbestimmung? Wenn nein, dann verrechnest Du die Zahlung der Gegenseite zunächst auf Eure Gebühren und den Rest auf die Forderung des Mandanten.

Die Forderung des Mandanten die dann noch unbezahlt ist nimmst Du als Hauptforderung in den MB

Dies trifft aber nur zu, wenn der Gegner nicht ausdrücklich angegeben hat, dass seine Zahlung nur auf die Hauptforderung zu verrechnen ist.