morgen ist meine zwischenprüfung,in der schule haben wir einige zwischenprüfungen bekommen,die wir auch besprochen haben,allerdings habe ich noch einige probleme...
in der wiso-zwischenprüfung,die wir bekommen haben,ist eine aufgabe gewesen,wo wir ankreuzen sollen mir richtig oder falsch.
eine aussage hieß:banken verlangen in der regel eine ausfallbürgschaft als sicherheit.das ist ja falsch,aber wieso?und welche bürgschaft verlangen die banken?
dann noch eine aussage:bei einer wirksamen sicherungsübereignung bleibt der darlehensgeber eigentümer und besitzer des gegenstandes.das ist auch falsch,aber wieso?
es wäre nett,wenn mir das jemand so schnell wie möglich erklären könnte,vllt kommt das nämlich in der zwischenprüfung dran
vielen dank schon einmal im voraus
Wiso-Frage Bürgschaft, Zwischenprüfung
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 991
- Registriert: 24.08.2007, 09:57
- Beruf: Gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: altasoft
Das fällt dir aber früh ein, dass du morgen Zwischenprüfung hast.
Banken verlangen idR eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft und keine Ausfallbürgschaft. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank sich direkt an den Bürgen wenden. Bei der Ausfallbürgschaft müsste die Bank erst alles durchpfänden und verwerten und kann dann den Ausfall, d. h. den Verlust, den sie erlitten hat, beim Bürgen geltend machen.
Sicherungsübereignung bedeutet, dass der Darlehensgeber zwar Eigentümer, nicht aber Besitzer des Gegenstandes bleibt. Ein gutes Beispiel ist z. B. der Autokauf. Der Käufer ist zwar im Besitz des Autos, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ist aber der Verkäufer bzw. dessen finanzierende Bank Eigentümer des Kfz.
Banken verlangen idR eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft und keine Ausfallbürgschaft. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank sich direkt an den Bürgen wenden. Bei der Ausfallbürgschaft müsste die Bank erst alles durchpfänden und verwerten und kann dann den Ausfall, d. h. den Verlust, den sie erlitten hat, beim Bürgen geltend machen.
Sicherungsübereignung bedeutet, dass der Darlehensgeber zwar Eigentümer, nicht aber Besitzer des Gegenstandes bleibt. Ein gutes Beispiel ist z. B. der Autokauf. Der Käufer ist zwar im Besitz des Autos, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ist aber der Verkäufer bzw. dessen finanzierende Bank Eigentümer des Kfz.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14429
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Zur zweiten Aussage: Wenn ein Gegenstand zur Sicherung übereignet wird, dann bleibt (oder wird) der Darlehensgeber Eigentümer. Besitzer wird (oder bleibt) der Darlehensnehmer. Er soll das Ding schon mal in Gebrauch nehmen können, obwohl es ihm noch nicht gehört. Ganz typisch - Kauf einer Produktionsmaschine.
Es wäre nett, wenn Du eine aussagekräftige Überschrift wählen könntest, und zudem Groß- und Kleinschreibung verwenden. Für mich ist Dein Post teilweise gar nicht verständlich, weil man nicht erkennen kann, wo ein Satz aufhört und der nächste beginnt.
Es wäre nett, wenn Du eine aussagekräftige Überschrift wählen könntest, und zudem Groß- und Kleinschreibung verwenden. Für mich ist Dein Post teilweise gar nicht verständlich, weil man nicht erkennen kann, wo ein Satz aufhört und der nächste beginnt.
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Füll bitte Dein Profil vollständig aus. Und die Thread-Bezeichnung "dringend" ist für die anderen User nicht besonders hilfreich. Ich habe das jetzt geändert, aber achte bitte zukünftig darauf.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 74
- Registriert: 03.04.2011, 14:00
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover
Zwar kam das nicht dran,aber trotzdem danke.
Okay,ich werde mich die nächsten male,wenn ich wieder einen neuen thread eröffnen sollte,daran halten.
@Andora Belle: Bis auf in der ersten Zeile habe ich überall ein . gemacht, wo der Satz zu Ende war. Ich werde trotzdem darauf achten und die Kleinschreibung mache ich nur, weil das meiner Meinung nach schneller geht, wenn ich das so hintereinander weg schreibe, als immer noch die Umschalttaste zu drücken
Okay,ich werde mich die nächsten male,wenn ich wieder einen neuen thread eröffnen sollte,daran halten.
@Andora Belle: Bis auf in der ersten Zeile habe ich überall ein . gemacht, wo der Satz zu Ende war. Ich werde trotzdem darauf achten und die Kleinschreibung mache ich nur, weil das meiner Meinung nach schneller geht, wenn ich das so hintereinander weg schreibe, als immer noch die Umschalttaste zu drücken
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Die Profilausfüllung hinsichtlich der Berufstätigkeit ist aber immer noch nicht erfolgt. :twisted:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14429
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ach weißt Du - da bin ich ganz bei Dir. Auch meiner Meinung nach geht das schneller. Ich finde es trotzdem ein Gebot der Höflichkeit, Deine eigene Bequemlichkeit nicht über den Lesekomfort der Leute zu stellen, von denen Du Dir Hilfe erhoffst.Freshlisa hat geschrieben:...und die Kleinschreibung mache ich nur, weil das meiner Meinung nach schneller geht, wenn ich das so hintereinander weg schreibe, als immer noch die Umschalttaste zu drücken