Gegenstandswert Widerklage

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AnFi
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#1

21.09.2011, 11:37

Liebe Alle,

ich habe folgenden Fall:

Ich soll eine Rechnung nur für eine Widerklage machen und ich bin mir nicht sicher, welchen Streitwert ich nehmen soll.

Und zwar wurde gegen uns Klage in Höhe von EUR 7.000,00 eingereicht. Wir möchten Widerklage über EUR 454,00 erheben.

Jetzt habe ich folgendes recherchiert:



Beispiel:
A verlangt von B die Herausgabe eines Autos. B verlangt die Feststellung, dass das Auto ihm gehört. Der Wert des Autos beträgt 20.000,00 €.

Der Streitwert für diese Fälle kann auf zwei verschiedene Weisen ermittelt werden. Zum Einen kann nur einer und zwar der höhere Streitwert für beide Fälle der maßgebende sein oder aber beide Streitwerte werden zusammen addiert. Welche der Methoden die Richtige ist, hängt von der Art des Streites ab.

Schließt das eine Recht das andere aus, so ist jeweils nur der eine höhere Streitwert ausschlaggebend.
Behaupten also beide Eigentümer zu sein und verlangen deshalb das Auto, so kann nur einer von beiden tatsächlich gewinnen. Streitwert 20.000,00 €. Will A das Auto aber, weil er ein Pfandrecht daran hat, so steht dem das Eigentum des B nicht entgegen. Beide können Ihre Ansprüche auch selbständig geltend machen und jeder sogar gewinnen. Hier beträgt der Streitwert 40.000,00 €.
Das Fett markierte trifft auf uns zu - bei uns kann nur einer gewinnen.

Würde das heißen, dass die Kosten für die Widerklage mit der eigentlichen RVG-Rechnung der Klage (GW: EUR 7.500,00) mit abgegolten ist oder würden die gesamten Kosten dann zwei Mal anfallen? Also einmal für Klage und einmal für Widerklage?

Wenn letzteres nicht der Fall wäre, würde es ja heißen, dass die Widerklage kostenlos ist -.-
In unserem Fall
Liebe Grüße
AnFi
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AnFi
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#2

21.09.2011, 11:51

Hm... Also ich habe mir grade den § 45 GKG durchgelesen und bin nun der Auffassung, dass ich die Gegenstandswerte zusammenrechne... wird nämlich im gleichen Prozess verhandelt...
Liebe Grüße
AnFi
Micsi11
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#3

21.09.2011, 12:57

Hallo,

ich würde eher sagen, du addierst die Gegenstandswerte nicht. Wenn es um ein- und denselben Gegenstand geht und nur einer kann gewinnen (also entweder wird Klage stattgegeben und Widerklage abgewiesen oder andersrum) dann addierst du nicht.
cahra
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#4

21.09.2011, 13:02

Wie ist denn der genaue Sachverhalt bei Euch?
Viele Grüße von Cahra
gkutes

#5

21.09.2011, 13:18

Das Fett markierte trifft auf uns zu - bei uns kann nur einer gewinnen.
also wenn das so stimmt, dann ist dein SW nur 7000

Und: die Gebühren fallen grundsätzlich niemals nicht doppelt an... Es werden entweder die Streitwerte addiert oder nicht.
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AnFi
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#6

21.09.2011, 16:19

Hm.. ok danke euch.

Der Sachverhalt geht so:

Unsere Mandanten werden verklagt, eine an diese geleistete Anzahlung zurückzuzahlen. Wir klagen per Widerklage auf Restzahlung des vertraglich vereinbarten Betrages.
Liebe Grüße
AnFi
Xuka
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#7

21.09.2011, 16:24

Dann geht es doch aber um verschiedene Beträge. Hab das so verstanden, dass z. B. ein Vertrag über € 5.000,00 geschlossen wurde, € 3.000,00 wurden bezahlt und diese werden jetzt per Klage zurückgefordert. Ihr reicht Widerklage ein und fordert die restlichen € 2.000,00. Würde die SW dann addieren.
gkutes

#8

21.09.2011, 16:42

Also - ein gleicher Gegenstand liegt vor, wenn die Ansprüche sich ausschließen. Also wenn ein Anspruch anerkannt wird, muss im gleichen Zug der andere Anspruch abgewiesen werden. Die Beträge an sich sind dabei irrelevant

Dies ist hier mE der Fall. Wird auch der Vertrag an sich bestritten? Also genauer: Warum wird die Anzahlung zurück verlangt?
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