Hallo,
ich habe hier eine Pfandhaftentlassungserklärung über ein Recht. Zu diesem Recht gibt es einen Gesamt-Grundschuldbrief, der sich auf drei
Wohnungsgrundbücher bezieht, wobei ein W.-Grundbuch schon auf dem Brief gerötelt ist. Jetzt entlasse ich ein weiteres der drei Grundbücher aus der Haft,
so dass dieses ja dann auch gerötelt wird und sodann nur noch ein Grundbuch auf dem Brief übrig bleibt??? Muss ich dann dem Grundbuchamt
bei dem Entlassungsantrag sagen, dass ich den Brief wieder haben will oder schickt das Grundbuchamt den korrigiert an die Gläubigerin zurück???
Vielleicht kann mir das mal jemand sagen?
Herzlichen Dank im Voraus
Pfandhaftentlassungserklärung
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Hallo der Grundschuldbrief wird wieder zurück geschickt, nachdem er korrigiert wurde...
[color=#FF00BF]"Wer aufgehört hat besser zu werden. hat aufgehört gut zu sein" (Hertmut Eklöh)[/color]
Es ist durchaus möglich, dass dieser Brief nicht an den Einreicher, sondern unmittelbar der Gläubigerin zurückgegeben wird. Dieses sollte, falls tatsächlich nur die Eintragungsunterlagen vom Gericht kommen, telefonisch abgefragt werden beim GBA, damit insoweit Gewißheit besteht.
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Da hast du sicherlich Recht, bin halt jetzt nur von mir ausgegangen...Ich schick ihn immer an den Einreicher zurück...
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