Hallo.
Ich schreibe mit dem Account, da ich nicht möchte, dass jemand aus meiner Kanzlei, etc. denkt, ich hätte keine Lust mehr länger zu arbeiten Ich mag den Beruf. Trotzdem interessiert es mich. Im Ausbildungsvertrag steht die Ausbildung endet am 31.08.2012. Laut Gesetz endet sie aber mit bestehen der mündlichen Prüfung. Eine Freundin von mir war letztes Jahr fertig und hat auch nach der mündlichen aufgehört.
In der Schule scheiden sich die Geister. Einer sagt, wenn ich nach der mündlichen weiter arbeite, hab ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, andere sagen, der Vertrag gilt. Was ist denn nun richtig?
Wie lange geht denn nun die Ausbildung?
- Adelia
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Also ich sage auch mit Bestehen der mündlichen Verhandlung ist die Ausbildung beendet, was sich ja schon daraus ergibt, dass du nach Bestehen kein Azubi mehr bist. Entweder wird dir dann ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt oder du musst dir dann was anderes suchen.
- Riprie
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Die Ausbildung endet mit Bestehen der Prüfung, richtig. Aber wenn der Arbeitgeber Dich einfach weiterbeschäftigt entsteht dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
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Ok, also stimmt das im Ausbildungsvertrag der 31.08. nicht?
- Adelia
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Ne also wenn die Prüfung vorher ist, läuft der Vertrag natürlich mit bestandener Prüfung ab.
Ich glaube, wenn du die Prüfung nicht bestehen würdest, müsste der Anwalt dann eh auch erst einmal einen neuen Arbeitsvertrag machen.
Ich glaube, wenn du die Prüfung nicht bestehen würdest, müsste der Anwalt dann eh auch erst einmal einen neuen Arbeitsvertrag machen.
Wobei man hier aufpassen muss: Die Ausbildung endet mit Bekanntgabe des Bestehens der mündlichen Prüfung. Bei meinem Freund (allerdings in einer anderen Branche) war es so, dass die Auszubildenden erst nach Ablauf der im Vertrag festgeschriebenen Ausbildungszeit (bei ihm war es der 31.01.) die Ergebnisse der mündlichen Prüfung mitgeteilt bekamen (also nicht sofort nach der Prüfung). Sein Ausbildungsverhältnis endete also am 31.01., obwohl er schon mitte Januar die mündliche Prüfung hatte.
Aber bei mir war es auch so, dass wir gleich nach der mündlichen gesagt bekommen haben, ob wir bestanden haben und dann war die Ausbildung zuende und ab dem nächsten Tag war ich Rechtsanwaltsfachangestellte
Aber bei mir war es auch so, dass wir gleich nach der mündlichen gesagt bekommen haben, ob wir bestanden haben und dann war die Ausbildung zuende und ab dem nächsten Tag war ich Rechtsanwaltsfachangestellte
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wenn es so im Vertrag steht, dann ist das ausschlaggebend! Bei mir war das damals auch so, dass meine Ausbildung mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse geendet hat. Wir haben damals direkt im Anschluss an die mündliche Prüfung ein vorläufiges Prüfungszeugnis bekommen und damit war die Ausbildung beendet. Wenn du dir unsicher bist, ruf einfach mal bei der RAK an. Die können dir das sicherlich genau sagen
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ich glaube das gilt nur für den Fall, dass du die Prüfung nicht bestehen würdest. Lieg ich da richtig?Azubienchen hat geschrieben:Ok, also stimmt das im Ausbildungsvertrag der 31.08. nicht?
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