Hallo zusammen,
echt blöde Frage , aber will die Akte jetzt vom Tisch haben....
Wie lass ich einen arbeitsgerichtlichen Vergleich in Form eines Beschlusses der Gegenseite zustellen?
Der Arbeitgeber ist nicht anwaltlich vertreten.
Wird das vom Gericht zugestellt oder lass ich es über den GV zustellen? Konnte leider mit der Suchfunktion nichts passendes finden und mache das zu selten.
LiGrü
Zustellung arbeitsgerichtlicher Vergleich
- petzilein
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 295
- Registriert: 02.08.2011, 13:53
- Beruf: RA-Fachangestellte
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Wenn der Gegner nicht anwaltlich vertreten wird, wird der Vergleich vom GVZ zugestellt.
Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
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