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was ist eine Unterschlagung ?

Verfasst: 13.09.2011, 10:25
von Bluub.95
Hey an alle (:

meine Frage ist an euch ist..
was ist eine Unterschlagung ?
hab bei Wiki gelesen das es ein Zueignungsdelikt ist jedoch hat mir das auch nicht weitergeholen.. :S

und was ist der unterschied zwischen einer Unterschlagung und einem Diebstahl?

MFG

Re: was ist eine Unterschlagung ?

Verfasst: 13.09.2011, 10:27
von gkutes

Re: was ist eine Unterschlagung ?

Verfasst: 13.09.2011, 10:30
von Pisten_huhn83
Falls Du einen StGB-Kommentar in der Kanzlei hast, kannst Du da auch nachlesen.

§ 246 StGB Unterschlagung

§ 242 StGB Diebstahl

Re: was ist eine Unterschlagung ?

Verfasst: 13.09.2011, 15:36
von Bluub.95
:thx

Re: was ist eine Unterschlagung ?

Verfasst: 15.09.2011, 22:21
von RechtsKnecht
Konkretes Beispiel:

Das Fahrrad von A steht auf dessen Grundstück vor der Garage. B kommt, nimmt das Fahrrad und fährt weg. -> Diebstahl
(Wegnahme (Bruch fremden und Begründung neuen, nicht unbedingt tätereigenen, Gewahrsams) einer fremden beweglichen Sache mit Zueignungsabsicht)


A leiht B sein Fahrrad bis zum Abend. B nimmt das Fahrrad, fährt weg und ward nie wieder gesehen. -> Unterschlagung
(Fremde, bewegliche Sache wurde sich oder einem anderen zugeeignet)
Alternative: B verkauft das Fahrrad an den gutgläubigen C. Auch hier liegt eine Unterschlagung vor.

(Zivilrechtlicher Exkurs: Hätte B dem A das Fahrrad gestohlen, wäre ein gutgläubiger Erwerb nicht möglich gewesen)


Bonus-Fall: A fährt auf seinem Fahrrad rum. B kommt, reißt A mit Gewalt runter, steigt auf und fährt weg. -> Raub
(Hier wird zwar auch eine fremde bewegliche Sache mit Zueignungsabsicht weggenommen, wie beim Diebstahl, allerdings unter Anwendung von Gewalt)

Re: was ist eine Unterschlagung ?

Verfasst: 16.09.2011, 08:37
von Revisor
Und dann gibt es noch § 248b StGB Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs:

Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.