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Teilklage

Verfasst: 13.09.2011, 09:06
von grete
Bei einer Teilklage entstehen dem Kläger/Beklagten doch die gleichen Prozesskosten wie bei einer "normalen" Klage oder?

Kollegin erzählt mir was vom Pferd. Unterschied ist doch hier nur aus einem Teil Klage erhoben wird. Das ändert doch aber nichts an den Gebühren :thx

Re: Teilklage

Verfasst: 13.09.2011, 09:14
von gkutes
Na die Gebühren sind wohl betragsmäßig dann etwas weniger :D

Re: Teilklage

Verfasst: 13.09.2011, 09:16
von grete
:?:

Wenn ich Teilklage über EUR 100.000,00 erhebe entstehen folgende Gebühren:

Kosten Kläger EUR 3.045,00 (ohne Mehrwertsteuer)
Kosten Beklagte EUR 3.045,00 (ohne Mehrwertsteuer)
Gerichtskosten EUR 2.568,00
Prozesskosten insgesamt: EUR 8.658,00

Re: Teilklage

Verfasst: 13.09.2011, 09:21
von gkutes
ja, und?
wenn der gesamte Anspruch eingeklagt wird (und nicht nur ein Teil davon) dann sind die Gebühren und Kosten entsprechend höher.

Ansonsten weiß ich jetzt nicht, was du sonst meinst 8)

Re: Teilklage

Verfasst: 16.09.2011, 18:47
von RechtsKnecht
Eine Teilklage erhebt man meistens sozusagen als "Test", wenn man sich unsicher ist, ob die Sache überhaupt dem Grunde nach durchgeht.

Da sowohl die Gerichts- als auch die RA-Gebühren vom Streitwert abhängen, spart der Mandant hierdurch Geld (bzw. hat ein geringeres Kostenrisiko bei Unterliegen).
Ein mögliches Ziel kann es sein, dass der Gegner freiwillig den Rest zahlt, wenn eigentlich nur der Anspruchsgrund als solcher streitig war zwischen den Parteien, nicht aber die etwaige Höhe des Anspruchs.

Muss man natürlich danach den Rest einklagen, entstehen im Endeffekt höhere Kosten. Zwei separate Klagen zu je 50.000 EUR erzeugen höhere Gerichts- und RA-Kosten als eine Klage zu 100.000 EUR. Allerdings zahlt bei Obsiegen ja eh die Gegenpartei. Für die ist das natürlich nicht so lustig, da sie im Endeffekt mehr zahlt, als sie eigentlich müsste. Wenn man das als Gegenanwalt vermeiden will, kann man Widerklage in Form einer negativen Feststellungsklage bezüglich der restlichen 50.000 EUR bereits im ersten Prozess erheben. Dies ist möglich, wenn sich der Kläger eines entsprechenden weitergehenden Anspruchs rühmt.

Re: Teilklage

Verfasst: 20.09.2011, 10:09
von BrunettesDoitBetter
wenn du eine Teilklage einreichst, bekommst du geringere Gebühren, da sich ja dann auch vermutlich der Gegenstandswert ändert, oder?

Re: Teilklage

Verfasst: 20.09.2011, 10:11
von sasasen01
Die Gebührensätze bleiben gleich, sie sind nur in der Höhe geringer, weil der Streitwert geringer ist.