außergerichtliches Aufforderungsschreiben

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Nadine089
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#1

04.09.2011, 20:00

Hallo zusammen,
ich stehe momentan total auf der Leitung. Und das leider schon seit ein paar Tagen. Ich habe eine neue Akte auf meinem Schreibtisch liegen (seit über einer Woche) und komme einfach nicht weiter. Jetzt mache ich mir sogar Sonntagabends schon Gedanken darum :( dabei ist meine Aufgabe gar nicht so schwer.
Es geht darum, dass ich ein außergerichtliches Mahnschreiben erstellen soll. Das habe ich schon des öfteren gemacht, allerdings nicht mit diesem Sachverhalt, der jetzt vorliegt.
Unser Mandant ist selber ein RA. Dieser hat seinem Mandaten für die Terminswahrnehmung etc. eine Honorarrechnung für einen Zeitraum von über 2 Jahren gestellt. Wenn ich mich recht erinnere, hat er lediglich das Mandat für zwei Termine in Untervollmacht bekommen. Also eine Rechnung über 0,65 und 0,8 Verfahrensgebühr und 2x 1,2 Terminsgebühr.
Daraufhin hat der Mandant dann gemeckert (per E-Mail) und vorgeschlagen, die Rechnung einfach zu kürzen. Damit war unser Mandant natürlich nicht einverstanden, das hat er seinem Mdt. auch so geschrieben. Trotzdem hat er einfach 300 EUR zu wenig gezahlt.
Über diese 300 EUR soll ich jetzt das Mahnschreiben verfassen.
An für sich kein Problem. Das meiste habe ich auch schon soweit fertig bzw. übernehme ich einfach von anderen Akten ;) Nur ich habe keine Ahnung wie ich den Sachverhalt formulieren soll. :(

Vllt kann mir jemand helfen mit ein paar Vorschlägen od. Ansätzen?

Gruß,
Nadine
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Rumpelstilzchen
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#2

04.09.2011, 20:25

War euer Mandant beauftragt, in ein und derselben Angelegenheit oder handelt es sich um verschiedene Angelegenheiten?
Nadine089
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#3

04.09.2011, 20:41

Es geht um eine Angelegenheit. Das weiß ich immerhin. Viel mehr nur leider nicht vom dem Sachverhalt, da mir kaum Unterlagen vorliegen.
Quarky1100
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#4

06.09.2011, 13:31

Ich glaub, Du machst es Dir schwer. Fordere ihn lediglich auf zur Zahlung der 300,00 € gemäß der Rechnung vom.. mit Fristsetzung. Sollte eine Zahlung nicht erfolgen, werden gerichtliche Schritte eingeleitet, die zu unnötigen weiteren Kosten führen. Der Schuldner doch worum es geht in den Rechnungen. Ich denke mal, da er schon Einwand erhoben hat, wird er auch bei einem Mahnverfahren Widerspruch einlegen. Das würde ich dann als nächstes tun, sollte keine Reaktion erfolgen.
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Rumpelstilzchen
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#5

06.09.2011, 18:53

Steh ich hier auf dem Schlauch? Es handelt sich um ein und dieselbe Angelegenheit. Warum werden dann 2 x die TG abgerechnet ? und die 0,65 + 0,8 was hats damit auf sich?
Nadine089
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#6

06.09.2011, 19:40

2x Terminsgebühr ist natürlich Quatsch. Die 0,8 ist die Verfahrensgebühr für die Untervollmacht für die 2. Instanz. (glaub ich zumindest)
Die Sache hat sich inzwischen zum Glück erledigt. Bei uns reicht es aber generell leider nicht, das Mahnschreiben so kurz zu fassen wie es quarky vorgeschlagen hat. Wir müssen immer noch den Sachverhalt mit einbringen. Total ätzend :(
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repfiffi
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#7

06.09.2011, 21:18

Also ich lese aus dem Startbeitrag heraus, dass es sich um nicht bezahlte Rechnungen aus anwaltlicher Tätigkeit handelt. Nach den Infos zu urteilen, vermute ich, dass es sich um zwei Rechnungen bzgl. eines Terminsvertreters handelt, der also in Untervollmacht in I. und II. Instanz tätig war (würde dahingehend die Angabe erklären, dass 0,65 UND 0,8 VG zzgl. 2 x TG angefallen wären). Diese Rechnungen waren dem Mdt. zu hoch oder whatever und er stellte sich einfach stur mit dem Bezahlen.

Auftragserteilung an Euer Büro also: Forderungsbeitreibung aus zwei nicht bezahlten (Honorar)rechnungen.

Diesbezüglich sehe ich ein, dass auch im Aufforderungsschreiben zumindest mal der sinngemäße Satz fallen sollte: aufgrund der anwaltlichen Tätigkeit in erster und zweiter Instanz, also die Vertretung in Untervollmacht betreffend das Verfahren XY, resuliteren die zwei nicht bezahlten Rechnungen. Diesbezüglich wird hiermit letztmalig außgerichtlich unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert. Anderenfalls wird die gerichtliche Geltendmachung angedroht. Fertig.

Was hätte denn Dein Chef da noch alles mit reinbasteln wollen, frag ich mich?

Auch wenn die Sache mittlerweile erledigt ist, würde ich sowas dennoch mit meinem Chefe bequatschen, aus reiner Neugierde und fürs zukünftige bessere Zusammenarbeiten halt. Denn knackig und bündig zieht m.E. gerade bei außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen einfach am besten und der Kostenschuldner weiß doch eigentlich, woraus die Forderung resultiert. Was soll man da noch seitenlang mit (anwaltichem) Geschwaffel den Sachverhalt unnötig (und wieder neu) aufrollen und dadurch verkomplizieren? Höchstwahrscheinlich würde der Schuldner einen solchen "Roman" noch nicht mal zu Ende lesen (also ich täts nicht ;) ). Dementsprechend würde ich den Sachverhalt also genauso erfassen, wie es Quarky getan hat und Weitergehendes - wenn es denn unbedingt sein muss - den Anwalt zufügen lassen. :wink:

Greetz
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

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#8

06.09.2011, 21:35

Vollkommen richtig deine Zusammenfassung. Warum ich eben in meinen Beitrag die 2. Terminsgebühr streichen wollte, ist mir gerade selbst ein Rätsel.

Mein Chef möchte in der Regel wirklich nur 4-5 Sätze zum Sachverhalt, damit das Schreiben nicht aussieht wie ein Muster-Schreiben, bei dem lediglich drei Zahlen geändert werden müssen. Ein bisschen Mühe/Arbeit sollte man dem Mahnschreiben schon ansehen.
Da die Sache aber in diesem Fall etwas komplizierter war, sollte anfangs noch mehr reingeschrieben werden. Also wirklich der ganze Sachverhalt. Wann welcher Termin mit welchem AZ, wann gezahlt wurde, Wiederholung von E-Mail Verkehr, was bei den Gerichtsterminen rausgekommen ist, Begründung für Rechnungerstellung etc. Wie repfiffi schon erwähnt, finde ich das total unnötig, da der Schuldner doch selbst weiß worum es geht..
Nun ja, wenn der Chef es so will, muss es eben gemacht werden..

Ich bin nur froh, dass der Schuldner letztlich doch noch gezahlt hat bevor ich mit dem Mahnschreiben losgelegt habe :)
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