Reisekosten / Rechtsschutzversicherung

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Ranni
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#1

31.08.2011, 14:42

Hallo, ich bin verzweifelt.

Mein Chef hat in einem Arbeitsrechtsverfahren (Kündigung) eine Deckungszusage von einer Rechtsschutzversicherung erhalten. Termin war in einem Gericht, welches ca. 200 km entfernt ist. Er ist hingefahren. Können wir die Kosten abrechnen oder hätte ein Terminsvertreter bestellt werden müssen? Wenn ich eine Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung mache, muss ich da was beachten?

Ich habe leider nichts passendes in den Foren gefunden.

Danke für eure Hilfe!
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petzilein
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#2

31.08.2011, 14:46

In der Deckungszusage der Rechtsschutz steht wohl drinne, dass sie nur die Kosten eines am Gerichtsort ansässigen RA zahlen und keine
Mehrkosten. Die achten bereits vor Deckungserteilung sehr genau darauf, wo der Anwalt seinen Sitz hat und bei welchem Gericht die Sache
anhängig ist. :roll:
Liebe Grüße von der Petz

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bis man sie endgültig vergisst !
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Liesel
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#3

31.08.2011, 14:52

Die RSV tragen die Reisekosten ab 100 km Entfernung, m.E. max. jedoch in Höhe der Gebühren eines Verkehrsanwaltes. Die Rechnung stellst du doch sowieso an den Mandanten. Dann rechne die Reisekosten ab und warte, was die RSV dazu sagt. Du kannst dir ja schon mal ausrechnen, was günstiger gewesen wäre.
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Ranni
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#4

31.08.2011, 15:19

:thx
Yasmina
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#5

25.11.2012, 15:35

wie sollte ich die Gebühren des Korrespondenzanwalts ausrechnen?
1,0 Gebühr + Auslagen + MWSt und das Ergebnis mit den Fahrtkosten vergleichen oder die reine Gebühr ohne Auslagen und MWSt?
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Adora Belle
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#6

26.11.2012, 10:47

Immer mit Auslagen und Mehrwertsteuer. Die hätte die RSV ja auch zu tragen.
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