Aktenversendungspauschale

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Blume13
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#1

30.08.2011, 16:08

Hallo, hab mal ne Frage,

habe in einer Akte bei der Staatsanwaltschaft um Mitteilung des Sachstandes gebeten. Daraufhin hat uns die Staatsanwaltschaft die Akte geschickt, obwohl wir danach nicht verlangt haben. Nach der letzten Akteneinsicht, war da ein Schreiben neu drin, und jetzt sollen wir die 12,00 Aktenversendungspauschale zahlen, die wir schon mal bezahlt haben, nochmal zahlen! Das sehen wir aber nicht ein,weil wir keine Akteneinsicht wollten, sondern den Sachstand ( ist Verfahren an Gericht abgeben oder eingestellt). Kennt da jemand bekannte Urteile, dass wir das nicht zahlen müssen???Finde leider nicht
:-)

Danke
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Liesel
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#2

30.08.2011, 16:11

Schreibe denen doch, daß die Versendungspauschale wegen falscher Sachbehandlung nicht bezahlt wird, da eine Akteneinsicht nicht beantragt wurde.
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Curry
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#3

30.08.2011, 16:19

:zustimm Müsste wohl § 21 GKG sein.
Zuletzt geändert von Curry am 30.08.2011, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
Curry

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#4

30.08.2011, 16:21

ich würde das gleiche machen wie liesel. es handelt sich bestimmt nur um ein versehen. bin aber gespannt wie das gericht drauf reagiert.
Blume13
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#5

30.08.2011, 16:24

danke euch, halte euch auf dem Laufenden :D
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#6

30.08.2011, 16:56

Für die StA war es wohl einfacher, die Akte zu senden (Standardschreiben) als den Sachstand mitzuteilen. Das hätten die ja individuell schreiben müssen. :wink:
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petzilein
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#7

30.08.2011, 17:14

Seh ich genauso wie PB ein kurzer freundlicher Anruf dorthin genügt und die machen das nicht mehr weiter geltend.
Bei uns hat das noch immer geklappt...... dort sitzen schliesslich auch nur "Menschen"
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
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AnjaZ
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#8

30.08.2011, 21:23

petzilein hat geschrieben:Seh ich genauso wie PB ein kurzer freundlicher Anruf dorthin genügt und die machen das nicht mehr weiter geltend.
Bei uns hat das noch immer geklappt...... dort sitzen schliesslich auch nur "Menschen"
Dem kann ich nur zustimmen.
Gruß Anja
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