Abrechnung einstweilige Verfügung und selbst. Beweisverf.

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passion86
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#1

23.08.2011, 09:43

Guten Morgen,

soooo meine Frage =)

Wir haben anfang des Jahres eine einstweilige Verfügung sowie mit gleichem Schriftsatz Antrag auf schriftliche Begutachtung durch einen Sachverständigen im selbstständigen Beweisverfahren.

Der Beschluss wurde erlassen.
Darin steht, dass die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens gegeneinander aufgehoben werden. Daraufhin haben wir im März Kostenausgleich beantragt.

So Streitwerte sind auch festgesetzt alles kein Thema.
Vor zwei Monaten fand dann der Termin vor Gericht statt und im Urteil steht, dass die weiteren Kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen.

Ich stell mir hier die Frage welche weiteren Kosten??

Hätte jetzt einfach für das Beweisverfahren wie folgt abgerechnet.

1,3 VG
1,2 TG
TKE
MwSt.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen Dank schonmal!!
Snoops
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#2

23.08.2011, 10:13

also, das einstweilige verfügungsverfahren wurde zwischenzeitlich beendet; d. h. es läuft nur noch das selbständige Beweisverfahren.

verstehe ich das so richtig?
passion86
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#3

23.08.2011, 10:21

ja genau =)
Snoops
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#4

23.08.2011, 10:42

ich hätte so abgerechnet, wie du es vorgeschlagen hast; das verfügungsverfahren ist ja schließlich abgerechnet und abgeschlossen!
passion86
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#5

23.08.2011, 11:06

Okay dann probier ich es doch einfach mal so =)
Vielen Dank!
Lachgummi
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#6

28.02.2012, 09:32

Huhu,

ich habe da auch nochmal ne Frage.

Wir stellten Antrag auf Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens.
Danach reichten wir Klage ein. Es erging ein Vergleich mit der Kostengrundentscheidung: Die Klägerin (wir) trägt die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beklagten, die diese selbst trägt. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 6/10 und die Beklagten 4/10.
Ich will jetzt einen KAA stellen. Die Gebühren für das Beweisverfahren lasse ich da raus oder? Ich rechne nur ab:

1,3 Geschäftsgebühr 2300
1,3 Verfahrensgebühr 3100
Anrechnung 2300
1,2 Terminsgebühr 3104
1,0 Einigungsgebühr 1003
PTE
USt

Oder???
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Liesel
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#7

28.02.2012, 09:37

Die GeschG kannst du nicht im KAA geltend machen. Weiter mußt du die VG für das Beweisverfahren auf die VG für das Hauptsachverfahren anrechnen.
LEBE DEN MOMENT

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(UNHEILIG)
Lachgummi
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#8

28.02.2012, 09:41

also nehme ich das beweisverfahren doch mit in den Antrag?
Die Geschäftsgebühr wurde zwar in der Klage geltend gemacht aber stimmt ich muss die erste zeile weg lassen.
also nehme ich 1,3 Geschäftsgebühr 2300 raus

1,3 Verfahrensgebühr selbst. Beweisverfahren 3100
anrechnung GG
1,3 Verfahrensgebühr 3100
Anrechnung Beweisverfahren
1,2 TG
1,0 EG
PTE + USt
Lachgummi
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#9

28.02.2012, 09:47

wie ist das, wenn es 2 auftraggeber gibt?
steigt die 3100 selbständiges BV auch auf 1,6 an?
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