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Maus87
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#1
22.08.2011, 12:36
Hallo zusammen,
ich bin in der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und ich habe mir letztens Gedanken gemacht, was ich nach der Ausbildung machen möchte.
Ich bin dann zu dem Schluss gekommen, dass ich gerne im Gericht arbeiten möchte. Jetzt stell ich mir die Frage: Kann ich das mit meiner Ausbildung bzw. muss ich dann eine 2. Ausbildung zur Justizfachangestellten machen?
Vielleicht hat jemand von euch Erfahrung damit und kann mir etwas darüber sagen?
Danke, schon mal im Voraus.
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michi-bruce
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#2
22.08.2011, 12:39
Meine Freundin ist Justizwachmeisterin und hat ebenfalls mit mir zusammen die Ausbildung zur Re-Fa gemacht. Jetzt arbeitet sie beim OLG München - wow. Aber sie hat sich nur mit ihrem Fachangestellten-Zeugnis dort beworben.
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misspinky1984
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#4
22.08.2011, 13:03
Zu diesem Thema gab es schon etliche Threads; von daher kann ich mir gkutes nur anschließen:
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Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.