Insolvenzverwalter und Vorsteuerabzugsberechtigung

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Sabrina010290
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#1

22.08.2011, 09:31

Hallo ihr Lieben,

so, nun habe ich auch mal eine Frage an Euch. Und zwar habe ich eine Akte hier in der die Gegenseite Kostenausgleichungsantrag gestellt hat. Die Gegenseite ist ein Insolvenzverwalter (nicht Rechtsanwalt) über eine GmbH. Die Gegenseite schreibt nun, dass der Beklagte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ich habe nun schon rausbekommen, dass der Insolvenzverwalter vor Gericht Partei kraft Amtes ist und die Prozesse im eigenen Namen führt. Ist es deshalb auch als "Privatperson" betroffen und darf keine Vorsteuer abziehen?

Wäre toll, wenn jemand von euch eine Antwort auf meine Frage weiß. Ich grübel da jetzt schon ein paar Tage drüber :-)

LG Sabrina
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Christina83
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#2

22.08.2011, 09:47

Hallo!

Es verhält sich so, dass der Insolvenzverwalter genauso gestellt ist wie der Insolvenzschuldner. Heißt, wenn ein Schuldner vorsteuerabzugsberechtigt ist ist es auch er Insolvenzverwalter - und umgekehrt.

LG Christina
BabyBen

#3

22.08.2011, 10:06

Das heißt, wenn es eine Unternehmensinsolvenz ist, in der Regel Vorsteuerabzugsberechtigung. In der Privatinsolvenz in der Regel keine Vorsteuerabzugsberechtigung.
Eve80
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#4

22.08.2011, 11:16

Und für deinen Fall: Vorsteuerabzugsberechtigung 8)
Sabrina010290
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#5

22.08.2011, 11:27

:thx für eure schnellen Antworten. Ihr habt mir echt geholfen.
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