Kündigung in der Ausbildung

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Nutzymaus
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#1

27.03.2007, 15:06

Hey ihr Lieben!

Hab da mal ne Frage. Eine aus meiner Klasse wurde gekündigt. Sie hat zwei Abmahnungen bekommen, dann folgte die Kündigung (hatte zimelich Probleme mit ihren Vorgesetzten, sodass sie einfach nicht zur Arbeit/Schuler erschienen ist und dadurch kamen die Abmahnungen!).

Sie wurde nun gekündigt, auf 02.04.2007 (wenn ich dies noch richtig in Erinnerung habe!), die schriftliche Kündigung erfolgte jedoch mit einem späteren Datum (23.03.2007).

Meine Frage: Gelten die vier Wochen Kündigungsfrist? Gelten die ab der mündlichen Kündigung oder erst ab der schriftlichen?

Sie meint, sie würde gelten, ab schriftlicher Zustellung. Ich bin da anderer Meinung?

Grüße, Patricia
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Curry
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#2

27.03.2007, 15:08

Die Kündigung gilt immer ab Zustellung und zwar muss die Kündigung schriftlich zugehen - auch mit Originalunterschrift vom Ausbilder bzw. Originalvollmacht, falls es wer anders unterschreibt.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Nutzymaus
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#3

27.03.2007, 15:10

Also ab dann, wo sie die per Post bekommen hat, ab diesem Datum?

Warum dann die mündliche Kündigung? Das Büro müsste doch eigentlich auch Wert auf ein EB legen oder?
Puffelchen

#4

27.03.2007, 15:29

Das würde ich auch denken. Zumal eine kündigung ja eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist, d. h. sie wird erst mit Zugang (Nachweis!!! EB oder Einschreiben/Rückschein) wirksam, wenn sie die Kündigung also 24.03. erhalten hat und 4 Wochen Kündigungsfrist hat, ist sie zum Ablauf des 24.4. arbeitslos, muss jetzt also auch sofort zum Arbeitsamt. Das muss sie sowieso, sobald eine Arbeitslosigkeit droht.
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Nutzymaus
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#5

27.03.2007, 15:32

Also ist die mündliche Kündigung quasi noch keine richtige Kündigung, erst mit Zugang der schriftlichen? Und was ist, wenn sie schon bei der mündlichen Kündigung unterschrieben hat? Dann laufen die 4 Wochen ab der mündlichen!?
StineP

#6

27.03.2007, 15:39

Nein, es läuft 4 Wochen ab Zustellung der SCHRIFTLICHEN Kündigung.

Mein Chef sagt immer "Ne mündliche Kündigung ist n Furz wert"
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Nutzymaus
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#7

27.03.2007, 15:39

Danke süße, nette Eselsbrücke :D

Warum kündigt man dann mündlich?
Notargehilfe

#8

27.03.2007, 15:43

Nach § 22 BBiG ist eine Kündigung durch den AG nur fristlos bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Die Kündigung hat schriftlich unter Angaben der Gründe zu erfolgen.

Grüße aus dem Rheinland
StineP

#9

27.03.2007, 15:46

Siehste, Nutzy. Mündlich = Furz *lach* (wie er das immer sagt... tztz)
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#10

27.03.2007, 15:47

Okay und was stellt denn ein wichtiger Grund da?

Wenn sie nemmer hingeht, dann isses schon ein wichtiger Grund?

Also ist echt heftig was die da abgezogen hat, sich mit ihrer Mit-Azubine geprügelt im Brüo etc. :shock
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