KfA 2. Instanz

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maka2
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#1

19.08.2011, 14:56

Hi,

soll nen KfA für die 2. Instanz machen (Berufung wurde abgelehnt; wir sind Berufungsbeklagte)

Mir schwirrt da noch irgendwas im HInterkopf rum, dass man diesen beim erstinstanzlichen Gericht beantragt. Oder??

Herrje, ich komm mal wieder net drauf und brauch bitte ne Antwort.

:thx

Sonniges WE,
maka2
jenniver
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#2

19.08.2011, 14:58

Genau, Kfa immer Gericht I. Instanz.
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charly03
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#3

19.08.2011, 14:59

:zustimm
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
maka2
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#4

19.08.2011, 15:11

:thx

Ihr seid klasse!

Schönes WE
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