Mahnbescheid

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Vance
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#1

16.08.2011, 15:14

Wir haben für unseren Mandanten den Mahnantrag gefertigt und eingereicht. Am nächsten Tag hat der Gegner gezahlt. Was muss man jetzt tun, um die Gerichtskoten zu sparen?
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charly03
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#2

16.08.2011, 15:15

Die Gerichtskosten fallen bereits mit Eingang des Antrags bei Gericht an.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
cahra
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#3

16.08.2011, 15:30

Schuldner anschreiben und Kosten für MB nachfordern.
Viele Grüße von Cahra
MartaMaria
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#4

16.08.2011, 20:48

Ja, wie oben gesagt, Gerichtskosten fallen mit Eingang an.
Schuldner anschreiben, wenn nicht zahlt, denn Mahnverfahren weiter laufen lassen, aber Achtung, wenn VB beantragt wird, die Zahlung der HF angeben!
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ellimorelli
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#5

08.12.2011, 11:47

ich bastele meine Frage hier mal ran ;)

wir haben heute mehrer Antrage auf Erlass eines Mahnbescheides gefertigt. Wird der Mahnbescheid dem Gegener erst nach Eingang der Gerichtskosten zugestellt? Ist es dann, sofern das so ist, besser dem Mandanten bereits jetzt zu bitten, die Gerichtskosten an uns bzw. an das Gericht zu überweisen?
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Goldlöckchen

#6

08.12.2011, 11:56

Mit Anforderung der GK für den MB wird der MB gleichzeitig erlassen. Ich denke, dass das überall so ist und nicht nur beim AG Coburg.

Jetzt schon an das AG bzw. die LJK zu überweisen ist a Schmarrn, weil Du ja kein AZ. hast.
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